Hauptvereinigung der deutschen Fischwirtschaft

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Hauptvereinigung der deutschen Fischwirtschaft 
Geschichte des Bestandsbildners Im Zuge der Marktordnung wurden die regionalen Marktverbände innerhalb eines Wirtschaftszweiges im Jahre 1935 zu einer zentralen Organisation für das Reichsgebiet zusammengefasst Zusammenfassung (Vierte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 04.02.1935, RGBl. I S. 170). Dem Reichsnährstand unterstellt waren die Hauptvereinigungen zuständig für die Steuerung und Überwachung der Wirtschaftsverbände sowie für die Verfügung marktordnender Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für das Reichsgebiet. Die Hauptvereinigung der deutschen Fischwirtschaft war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die durch die Verordnung über den Zusammenschluss der deutschen Fischwirtschaft vom 01. Apr. 1935 (RGBL. I., S. 542) bzw. durch die Satzung der Hauptvereinigung der deutschen Fischwirtschaft vom 13. Juni 1935 (Verkündigungsblatt des Reichsnährstandes, S. 307) begründet wurde. Sie gehörte zu den auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft erfolgten Zusammenschlüssen, die unter der Oberleitung der Reichshauptabteilung III des Verwaltungsamtes des Reichsnährstandes standen. Diese Zusammenschlüsse hatten marktordnerische Aufgaben und stellten mit ihren Vollmachten ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der staatlichen Marktpolitik dar. In der Hauptvereinigung der deutschen Fischwirtschaft waren alle an der Fischerei beteiligten Berufsgruppen und Betriebe der Hochseefischerei, der Küstenfischerei, der Binnenfischerei, der Salzerei, der Fischindustrie, der Fischmehlherstellung, des Fisch groß- und Einzelhandels zusammengefasst. 
Hauptvereinigung der deutschen Fischwirtschaft 

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