Hauptvereinigung der deutschen Milch-, Fett- und Eierwirtschaft

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Hauptvereinigung der deutschen Milch-, Fett- und Eierwirtschaft 
Geschichte des Bestandsbildners Im Zuge der Marktordnung wurden die regionalen Marktverbände innerhalb eines Wirtschaftszweiges im Jahre 1935 zu einer zentralen Organisation für das Reichsgebiet zusammengefasst Zusammenfassung (Vierte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 04.02.1935, RGBl. I S. 170). Dem Reichsnährstand unterstellt waren die Hauptvereinigungen zuständig für die Steuerung und Überwachung der Wirtschaftsverbände sowie für die Verfügung marktordnender Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für das Reichsgebiet. Die Hauptvereinigung der deutschen Milchwirtschaft ist 1934 als erste der marktwirtschaftlichen Zusammenschlüsse des Reichsnährstandes unter der Bezeichnung"Deutsche milchwirtschaftliche Vereinigung (Hauptvereinigung" errichtet worden . Sie erhielt 1936 in Angleichung an andere mittlerweile entstandenen Zusammenschlüsse den Namen Hauptvereinigung der deutschen Milchwirtschaft . 1938 wurde sie um die in der"Wirtschaftlichen Vereinigung der Margarine- und Kunstspeisefettindustri" vereinigten Betriebe erweitert zur Hauptvereinigung der deutschen Milch- und Fettwirtschaft und schließlich 1943 mit der Hauptvereinigung der deutschen Eierwirtschaft zusammengeschlossen zur Hauptvereinigung der deutschen Milch-, Fett- und Eierwirtschaft . Die HV als umfassende Marktordnungsstelle regelte die Erzeugung, den Absatz, die Be- und Verarbeitung, die Verteilung, die Preise und den Wettbewerb für alle von ihr bewirtschafteten Produkte: Milch und Milcherzeugnisse, Öle, Fette, Eier, Schlachtgeflügel und Honig. Ihr gehörten in einem gesetzlichen Zwangszusammenschluss vom Erzeuger über den Verarbeiter bis zum Händler alle Betriebe des gesamten Wirtschaftszweiges an (z. B. Molkereien, Ölmühlen, Margarinefabriken, Milch-/Butter-/Käsehändler, Schlachtgeflügelzüchter, Imker usw.). Die HV unterstand der Reichshauptabteilung III "Der Mark") des Reichsnährstandes , der ihr auch ihre Satzungen gab. Sie untergliederte sich regional in sog. Milch-, Fett- und Eierwirtschaftsverbände, deren Gebiete sich im Wesentlichen mit denen der Landesbauernschaften deckten. Die Befugnisse der HV"waren von kaum zu überbietender Vollständigkeit. Sie konnte Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Absatzkontingente sowie Preise und Preisspannen festsetzen; sie konnte bestimmen, woher die Verbandsmitglieder zu beziehen und wohin sie zu liefern hatten; sie konnte den Arbeitsumfang und den Ausnutzungsgrad der verarbeitenden und verteilenden Betriebe regeln; sie war ermächtigt, ihren Mitgliedsbetrieben Abnahme- und Einlagerungsverpflichtungen aufzuerlegen; sie konnte Vorschriften über Lieferbedingungen, Verpackung, Versand, Kennzeichnung und Güteanforderungen erlassen; sie war ermächtigt, Verkaufs- Verrechnungs- und Zahlungsbedingungen festzusetzen; was früher in die Zuständigkeit der Polizeibehörden fiel, nämlich das Konzessionsrecht, wurde auf sie übertragen; sie konnte Mindestumsatzmengen festsetzen und"volkswirtschaftlich unnötige Betrieb" stilllegen bzw. die Neuerrichtung von Betrieben untersagen; zur Deckung ihrer Aufwendungen erhob sie Umlagen, Gebühren und Abgaben zur Bildung von Ausgleichsfond". Mit dem Gesetz über die Auflösung des Reichsnährstands vom 21. Jan. 1948 wurde auch die Hauptvereinigung der deutschen Milch-, Fett- und Eierwirtschaft formal aufgelöst. 
Hauptvereinigung der deutschen Milch-, Fett- und Eierwirtschaft 

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