Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft

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Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft 
Geschichte des Bestandsbildners Im Zuge der Marktordnung wurden die regionalen Marktverbände innerhalb eines Wirtschaftszweiges im Jahre 1935 zu einer zentralen Organisation für das Reichsgebiet zusammengefasst Zusammenfassung (Vierte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 04.02.1935, RGBl. I S. 170). Dem Reichsnährstand unterstellt waren die Hauptvereinigungen zuständig für die Steuerung und Überwachung der Wirtschaftsverbände sowie für die Verfügung marktordnender Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für das Reichsgebiet. Die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Unter den großen Marktverbänden war sie die jüngste und wurde erst am 15. März 1935 auf Grund der Verordnung über den Zusammenschluss der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 27. Febr. 1935 errichtet. Vorläuferorganisation war der Reichsverband des deutschen Gartenbaus, der 1933 durch den späteren Vorsitzenden der Hauptvereinigung, Johannes Boettner,"gleichgeschalte" und zusammen mit kleineren Verbänden dem Reichsnährstand angegliedert wurde. Hier stand er neben anderen auf dem Gebiet der Ernährungswirtschaft erfolgten Zusammenschlüssen unter der Oberleitung der Reichshauptabteilung II des Verwaltungsamtes des Reichsnährstandes. Die Betreuung erfolgte über Fachgruppen, die von ehrenamtlichen Fachwarten geleitet wurden. Als"Reichsfachwar" wurde Johannes Boettner eingesetzt, der zusätzlich zum"Reichsbeauftragten für die Regelung des Absatzes von Frühkartoffel" ernannt wurde. Nachdem Boettner sich in diesem Amt bewährt hatte, wurde am 22. Juni 1934 die Verordnung über die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen erlassen, in dessen Vollzug er zum"Reichsbeauftragten für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnisse" mit allgemeiner Zuständigkeit aufstieg. Später wurden ihm auch die Absatzregelungen für Wein (vorübergehend) und alle übrigen gärtnerischen Erzeugnisse (Hülsenfrüchte) übertragen. Mit der Bildung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft im März 1935 wurden die Erzeugergruppen und die gewerbliche Gartenbauwirtschaft vereinigt. Boettner schloss nun auch die Organisationsapparate des Reichsbeauftragten und der Wirtschaftlichen Vereinigung zur Verwaltung der Hauptvereinigung zusammen, wodurch er sich ein umfassendes Instrument zur Durchsetzung der staatlichen Marktpolitik schuf. Unterhalb der Hauptverwaltung standen die Gartenbauwirtschaftsverbände, die den Gebieten der Landesbauernschaften angeglichen waren. Dagegen gehörten die Bezirksabgabestellen nicht zur Organisation der Hauptvereinigung, sondern waren als selbständige kaufmännische Unternehmungen Beauftragte der Verbände mit eigener Verwaltung (vgl. zum Organisationsaufbau R 17 I/33c). 
Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft 

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