Feindvermögensverwaltung in den besetzten Niederlanden

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Feindvermögensverwaltung in den besetzten Niederlanden 
Geschichte des Bestandsbildners Die"Erfassung und Behandlung feindlichen Vermögen" in den besetzten Niederlanden wurde im Zuge der Errichtung einer deutschen Zivilverwaltung geregelt. Die Zuständigkeit lag beim Generalkommissar für Finanz und Wirtschaft. Leiter des zunächst im Generalreferat ausgewiesenen und ab 1. Nov. 1941 zur eigenen Abteilung erweiterten Aufgabenbereichs Feindvermögen war zunächst Kammergerichtsrat Dr. Schröder. Unter Feinsvermögensverwaltung fiel das bewegliche und unbewegliche Vermögen von natürlichen und juristischen Personen der am Krieg gegen Deutschland beteiligten Staaten. Der Generalkommissar entschied über die Einsetzung von entsprechenden Verwaltern. Zunächst wurde auch das Vermögen von ins Ausland geflohenen Juden unter Verwaltung gestellt, diese Vermögensverwaltungen wurden jedoch ab März 1941 in Treuhänderschaften umgewandelt. Die Liquidierung der Unternehmen erfolgte nach Verordnung über die Behandlung anmeldepflichtiger Unternehmen (Wirtschaftsentjudungsverordnung) vom 12.März 1941 durch die Wirtschaftsprüfstelle des Generalkommissars. 
Feindvermögensverwaltung in den besetzten Niederlanden 

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