Deutscher Reichsbauernrat
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Deutscher Reichsbauernrat
Geschichte des Bestandsbildners
Durch Verfügung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 19.9.1933 als Beirat des Reichsbauernführers mit der Zielsetzung der Vereinigung der Spitzenkräfte des Reichsnährstandes zu einheitlichem Führerkorps eingerichtet; laut 1935 verkündeter Satzung bestehend aus ordentlichen Mitgliedern (Reichsbauernführer und um das Bauerntum verdiente Personen) und Mitgliedern kraft Amtes (Amtsträger des Reichsnährstands, Landesbauernführer, Landesobmänner); zur Betreuung der Bauernführer in persönlichen Angelegenheiten, zur Regelung des Verkehrs mit dem Reichsbauernführer, zur Führung der Personalakten und zur Regelung von Ehrenangelegenheiten und Verwaltungsangelegenheiten diente bis 1939 die Dienststelle des Siegelwahrers (Kanzlei des Deutschen Reichsbauernrates), dann Aufgaben übernommen durch Eigenkanzlei des Reichsbauernführers Darré; durch Anordnung vom 22.04.1941 Aufhebung des Reichsbauernrates.
Die Tätigkeit der Eigenkanzlei endete in Folge der Entmachung Darrés im Mai 1942.
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