Deutscher Seefischerei-Verein/Reichsanstalt für Fischerei/Deutsche Wissenschaftliche Kommission für Meeresforschung

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Deutscher Seefischerei-Verein/Reichsanstalt für Fischerei/Deutsche Wissenschaftliche Kommission für Meeresforschung 
Geschichte des Bestandsbildners 1894 Gründung des Deutschen Seefischerei-Vereins (DSV), der aus dem 1870 gebildeten Deutschen Fischerei-Verein hervorging, in Hannover, seit 1907 Sitz in Berlin; September 1938 Zusam‧menfassung von 15 Instituten, Abteilungen und Referaten des DSV zur Reichsanstalt für Fi‧scherei; der DSV löste sich 1939 auf; die Reichsanstalt sollte die Forschungs- und Gut‧achter‧tätigkeit sowie die berufsständischen Organisationen der Fischerei einheitlich aus‧richten und arbeitete organisatorisch und in Personalunion zusammen mit der 1892 begrün‧deten Biologi‧schen Anstalt für Meeresforschung auf Helgoland und der 1901 geschaffenen Deutschen Wis‧senschaftlichen Kommission für Internationale Meeresforschung; nach dem Ersten Weltkrieg in Deutsche Wissenschaftliche Kommission für Meeresforschung umbe‧nannt. S. Findbuch R 162 Am 1. Apr. 1948 wird die Zentralanstalt für Fischerei des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates für das amerikanische und englische Besatzungsgebiet in Hamburg gegründet. Zusammengefaßt wurden in Hamburg vier Institute der ehemaligen Reichsanstalt für Fischerei, die ab 1945 von Hamburg verwaltet wurden: - Institut für Seefischerei (ehemaliges Institut für See- und Küstenfischerei, Hamburg-Altona) - Institut für Küsten- und Binnenfischerei( ehemaliges Institut für Ostseefischerei, Swinemünde) - Institut für Fischverarbeitung (ehemaliges Institut für Fischverarbeitung, Hamburg-Altona) und - Institut für Netz- und Materialforschung (ehemaliges Institut für Netzforschung, Lötzen (Ostpreußen)). Zustätzlich integriet der Rat die Biologischen Anstalt Helgoland (BAH)"z. Zt.- List auf Syl" in die neue zentrale Forschungsanstalt. Der Zentralanstalt verwaltungsmäßig angeschlossen ist die"Die Deutsche Wissenschaftliche Kommission für Meeresforschun" (gegr. 1901). Mit der Verordnung zur Auflösung und Überführung von Einrichtungen des VWG vom 8. Sept. 1950 (BGBl. I S. 678) wird die Zentralanstalt für Fischerei in die Verwaltung des Bundes übergeführt (s. Bundesanstalt für Fischerei). 
Deutscher Seefischerei-Verein/Reichsanstalt für Fischerei/Deutsche Wissenschaftliche Kommission für Meeresforschung 

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