Reichsministerium für die besetzten Gebiete
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Reichsministerium für die besetzten Gebiete
Geschichte des Bestandsbildners
Errichtet am 24. August 1923 zur Bearbeitung der besonderen Angelegenheiten der besetz‧ten rheinischen Gebiete und der mit der Besetzung zusammen hängenden Verwaltungserfor‧dernisse; durch das Reichsministerium für die besetzten Gebiete Übernahme der Aufgaben folgender reichsbehördlicher Einrichtungen: Abteilung IV (Staatssekretariat für die besetzten rheinischen Gebiete) des Reichsministeriums des Innern, Abteilung R (Reichsschatzverwal‧tung der besetzten rheinischen Gebiete) des vormaligen Reichsschatzministeriums, die bei dessen Auflösung dem Staatssekretariat für die besetzten rheinischen Gebiete im Reichsmi‧nisterium des Innern unterstellt worden war, und Kommissar des Reichskanzlers für die Ruhrabwehr; dem Reichsministerium für die besetzten Gebiete unterstellt waren der Reichs‧kommissar für die besetzten rheinischen Gebiete, die Reichsvermögensverwaltung für die besetzten rheinischen Gebiete und die Rheinische Volkspflege; zum 30. September 1930 Auflösung des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete und Übergang von dessen ver‧bliebenen Aufgaben auf das Reichsfinanzministerium, das Reichsministerium des Innern und das Reichsarbeitsministerium
Reichsministerium für die besetzten Gebiete