Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse
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Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse
Geschichte des Bestandsbildners
Die RfG wurde errichtet am 30. Mai1933 mit dem Gesetz über die Umwandlung der Reichsmaisstelle (RGBl. I, S.313-314) in Verbindung mit den Durch- führungsverordnungen vom 5. Okt.1934 (RGBl. I, S. 917-923) und 31.10.1935 (RGBl. I, S. 1280). Sie unterstand der Aufsicht des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft. Ihre Aufgabe bestand darin, den im Inland erzeugten oder aus dem Ausland eingeführten Mais sowie Getreide in den Verkehr zu bringen. Die RfG fun- gierte dabei in marktregelnder Funktion als Käufer mit der Maßgabe, den Verkäufern einen"angemessenen Prei" nach Weisung des Reichsministers zu zahlen. Eine eigene Wirtschaftspolitik und insbesondere eine eigene Handelspolitik auf diesem Gebiet zu betreiben, war ihr ebenso verwehrt wie selbständige Verhandlungen mit ausländischen Stellen zu führen.
Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse