Reichsstelle für Fische
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Reichsstelle für Fische
Geschichte des Bestandsbildners
Seit 1933 wurden im Geschäftsbereich des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (RMEL) verschiedene"Reichsstelle" als regulierende Einrichtungen zur Bewirtschaftung der Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft geschaffen. Die Reichsstellen waren kaufmännisch eingerichtete, selbständige juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ihre Befugnisse beruhten auf dem Monopolrecht, dem Recht der Devisenbewirtschaftung und dem Recht der Warenverkehrsordnung. Das Monopolrecht bestimmte, dass sowohl im Inland erzeugte als auch eingeführte Waren im Zollinland nur durch die zuständige Reichsstelle in den Verkehr gebracht werden durften (vgl. z.B. § 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen). Dies bildete die Grundlage zur Durchführung einer der wesentlichsten Aufgaben der Reichsstellen, nämlich der volkswirtschaftlichen Organisation der Einfuhr. Die Reichsstellen waren Überwachungsstellen gemäß § 1 des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 12.12.1938 (RGBl. I S. 1735). Als Devisenüberwachungsstellen oblag ihnen die Durchführung der Devisenbewirtschaftung im wesentlichen also die Verwendung der bereitgestellten Devisenkontingente für die Einfuhr der ihrer Zuständigkeit zugewiesenen Waren. Alle Reichsstellen waren zu-gleich Überwachungsstellen gemäß Verordnung über den Warenverkehr vom 18.8.1939 (RGBl I S. 761). Ihnen oblag die Überwachung und Regelung des Verkehrs mit den in ihrer Zuständigkeit zugewiesenen Waren.[1] Die Reichsstelle für Fische (RfF) ist erst spät durch Verordnung vom 18. November 1940 (RGBl. I S 1517) zur Regelung und Überwachung des Verkehrs mit Fischen und Fischwaren errichtet worden. Die ihr im Verkehr mit den bewirtschafteten Erzeugnissen zugewiesenen Aufgaben führte die RfF als Geschäftsabteilung der Hauptvereinigung der deutschen Fischwirtschaft durch. Die Reichsstelle war als juristische Person vermögensrechtlich selbständig. Die Vertretung im Rahmen eigener Geschäfte erfolgte durch den Vorstand, dessen Mitglieder durch das RMEL bestellt wurden. Für die Geschäftsführung wurde vom RMEL mit Datum 20. Januar 1941 eine Geschäftsordnung erlassen.[2]
Der RfF wurden im Einzelnen folgende Aufgaben zugewiesen:
· alle bisher hinsichtlich des Verkehrs mit Fischen und Fischwaren von der Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse bearbeitete technische Fragen der Einfuhr von Fischen und Fischwaren
· die bisher von der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse als Überwachungsstelle bearbeiteten Fragen für Abfälle von Fischen
· die von der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Öle und Fette als Überwachungsstelle bearbeiteten Einfuhr- und Devisenfragen für Öle und Tran, die aus Fischen gewonnen und zu Ernährungszwecken eingeführt wurden
· die von der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung bearbeiteten Einfuhr- und Devisenfragen für Öle und Tran, die aus Fischen hergestellt und zu technischen Zwecken eingeführt wurden
Die Organisation der RfF in Hauptabteilungen und Abteilungen blieb in den wenigen Jahren ihres Bestehens weitgehend unverändert:
· Hauptabteilung I
Abteilung I Post- und Schriftgutverwaltung, Material- und Geräteverwaltung, Personalangelgenheiten, Rechts- und Steuerangelegenheiten, Prüfungswesen
Abteilung II Kosten- und Rechnungswesen, Besoldung, Lagerbuchhaltung
· Hauptabteilung II
Abteilung III (Überwachungsstelle) Devisen- und Preisangelegenheiten für eingeführte Fische, Fischwaren, Schalen- und krustentiere
Abteilung IV Einfuhr von Fischen und Fischwaren, Schalen- und Krustentiere
Aufgrund der Zerstörung des gemeinsamen Dienstgebäudes der RfF und der Hauptvereinigung der deutschen Fischwirtschaft in Berlin, Passauer Str. 20, durch Luftangriffe wurden die Dienstgeschäfte ab November 1943 nach Neustrelitz, Glambecker Str. 2, verlegt.
Bei Kriegsende stellte die Reichsstelle ihre Tätigkeit ein. Das zunächst von der Vorrats- und Einfuhrstelle Fischwirtschaft übernommene Vermögen ging mit Erlass des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15.11.1950 an die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel, Frankfurt/M. über.[3]
Durch Bekanntmachung des BML über die Beendigung der Abwicklung von nicht mehr bestehenden öffentlichen Rechtsträgern vom 8.5.1972 (BGBl I S. 1065) wurde gemäß § 24 Abs 3 des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes vom 6.9.1965 die Abwicklung der RfF für beendet
Reichsstelle für Fische