Reichsarchiv

http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002429-r_1506-deu-de_1958_c22cf5e9_ce7d_44ea_a692_ae70556854d7_deu an entity of type: Instantiation

Reichsarchiv 
Geschichte des Bestandsbildners 1919 zur Übernahme des Archivguts der Behörden des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches in Potsdam gegründet und dem Reichsministerium des Innern unter­stellt; 1925 Übernahme des Archivs des Deutschen Bundes, des Bestandes Reichskammer­gericht sowie von Archivalien der Einheitsbewegung von 1848/49 von der Stadt Frankfurt am Main und damit Bildung der Außenstelle Frankfurt; 1936 Herauslösung aller militärischen Akten und Gründung eines selbständigen Heeresarchivs; ab 1939 Vereinigung der Wiener Zentralarchive zum Reichsarchiv Wien; 1939 Schaffung einer deutschen Archivverwaltung beim Amt des Generalgouverneurs in Krakau; 1943 Bildung einer Unterabteilung für Archiv- und Schriftgutwesen im Reichsministerium des Innern Einleitung zum Findbuch von Ulrich Roeske zum Teilbestand alt 15.06, sog. Potsdamer Teil (ergänzt von Sabine Dumschat): Gründung und Funktion des Reichsarchivs   Der Gedanke, ein deutsches Reichsarchiv zu errichten, wurde erstmalig um die Mitte des 19. Jahrhunderts öffentlich formuliert. Ein entsprechender Antrag - des Kölner Abgeordneten Leue - an die Frankfurter Nationalversammlung 1848 führte jedoch zu keinem Beschluss. Dreißig Jahre später tauchte der Plan im Reichstag des Norddeutschen Bundes wieder auf, scheiterte aber auch hier.   Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 ist die Errichtung eines Reichsarchivs von parlamentarischer, regierungsamtlicher und privater Seite mehrfach angeregt worden: in den Jahren 1905-1906, als die Reichsämter Aktenabgaben erwogen und der Vorschlag entstand, das Reichsarchiv im Anschluss an das Preußische Geheime Staatsarchiv (GStA) zu errichten; erneut in den Jahren 1911, 1912 und 1914, doch ohne positives Ergebnis.   Offensichtlich fehlte bei der relativ geringen Ausdehnung, die die Reichsämter in ihrer Mehrzahl vor dem Ersten Weltkrieg aufwiesen, zunächst die praktische Notwendigkeit zur Errichtung einer archivischen Zentralstelle für das Deutsche Reich, während in zahlreichen deutschen Bundesstaaten längst zentrale Archive bestanden.   Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, vor allem infolge des Versailler Vertrages 1919, entstand eine neue Situation. Der Friedensvertrag legte im Artikel 162 die Auflösung des Heeres mit allen seinen Formationen und Institutionen, so auch des Großen Generalstabes, fest: In kürzester Frist mussten die durch die Demobilmachung plötzlich frei werdenden, in großer Menge anfallenden Akten des Heeres und das Schriftgut der Kriegsgesellschaften untergebracht und gesichert werden. Aber auch für die zivilen Reichsbehörden, deren Registraturen infolge des Massenanfalls an Schriftgut während des Weltkrieges kaum noch Platz hatten, war ein eigenes, für sie zuständiges Archiv erforderlich geworden.   Mit der Heeresabwicklung beauftragt waren die „Dienststelle General von Seeckt“ und der Oberquartiermeister Kriegsgeschichte, der bayerische Oberst Dr. Hermann Ritter Mertz von Quirnheim, der später der erste Präsident des Reichsarchivs wurde (1919-1931). Sie betrieben insgeheim den Plan, den Generalstab nur pro forma aufzulösen und vor allem dessen kriegsgeschichtlichen Dienstbereich zu erhalten. Er sollte bei Umgehung des Vertrages möglichst geschlossen in ein neu zu gründendes Reichsarchiv umgewandelt werden. Dieser Vorschlag war die Quintessenz einer Denkschrift von Seeckts vom 12. Juli 1919, in der es unter anderem heißt: „Es handelt sich um keine Neuorganisation, sondern um [die] Übernahme bereits bestehender Einrichtungen, die infolge der bevorstehenden Entmilitarisierung in den Etat und in die Verwaltung eines Zivilministeriums übergehen müssen, da ihre Erhaltung im allgemeinen Staatsinteresse liegt“ (vgl. R 1506/41, Bl. 98). Der eigentliche Verfasser der Denkschrift war Dr. Hans von Haeften, der spätere Abteilungsleiter bzw. zweite Präsident des Reichsarchivs (1931-1933).   Die Denkschrift enthielt schon konkrete Strukturvorschläge und Etat-Berechnungen für das zu errichtende Reichsarchiv. Auf der Sitzung am 5. September 1919 gab das Reichskabinett seine Zustimmung zur Gründung des Reichsarchivs. Der eigentliche Gründungsvorgang war die Umbenennung des Dienstbereichs Oberquartiermeister Kriegsgeschichte des ehemaligen Generalstabes, d.h. seiner kriegsgeschichtlichen Abteilungen, im Reichsarchiv am 1. Oktober 1919.   Das Reichsarchiv übernahm die Generalstabsoffiziere als Personal und verblieb bis zum Dezember 1919 in den Räumen des ehemaligen Generalstabes am Kronprinzenufer in Berlin. Endgültiger Sitz wurde im Dezember 1919 das Gebäude der ehemaligen Kriegsschule auf dem Brauhausberg in Potsdam, wo der Dienstbetrieb am 1. Januar 1920 aufgenommen wurde.   Als „obere Reichsbehörde“ dem Reichsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet, stellten der neue Minister Dr. Koch und sein Staatssekretär Lewald dem Archiv folgende drei Hauptaufgaben:         Diese Aufgabenstellung, die Genesis des Archivs und die Zusammensetzung des Personals gaben dem Reichsarchiv ein sich von anderen zentralen Archiven grundlegend unterscheidendes Gepräge, das in der Archivgeschichte bis dahin zumindest ungewöhnlich war:   Den Grundstock des Reichsarchivs bildeten umfangreiche Bestände jüngsten Datums, vor allem aus der Weltkriegszeit, die fast ausschließlich aus der Tätigkeit militärischer und kriegswirtschaftlicher Dienststellen stammten. In den Jahren 1922-1923 waren ca. 4.500 solcher Registraturen zu bewältigen, während es sich beim Preußischen Geheimen Staatsarchiv und dem Brandenburgischen Provinzialarchiv zusammen nur um ca. 1.500 Registraturen handelte.   Die aus diesen Dienststellen aufgenommenen Akten waren zu großen Teilen nicht Archivgut, sondern historisch wertloses Schriftgut, das aber – zumindest die Überlieferung der Kriegsgesellschaften – aus handelsrechtlichen Gründen zehn Jahre lang aufbewahrt werden musste. Die Unterlagen wurden für noch laufende Verwaltungs- und Abwicklungsarbeiten, später auch für Schiedsgerichtsklagen, Ausgleichssachen und sonstige Ansprüche benötigt.   Zurückgehend auf eine Forderung der Weimarer Nationalversammlung, hatte das Reichsarchiv die Akten zu sichern, zu ordnen und auch deren sofortige Auswertung für die Geschichtsschreibung über den Ersten Weltkrieg in Angriff zu nehmen. Es war also nicht nur Archiv im herkömmlichen Sinn, sondern zugleich Forschungs- und Publikationsinstitut. Diese Doppelfunktion musste sich hemmend auf die archivarischen Arbeiten auswirken, zumal das übernommene Personal – ehemalige Offiziere – so gut wie gar nicht archivarisch, sondern fast ausschließlich militärisch geschult und daher vorwiegend am Weltkriegswerk interessiert war. Erst ab Dezember 1920 traten einige Archivare aus Preußen, darunter der Leiter der späteren Archivabteilung, Dr. Ernst Müsebeck, ins Reichsarchiv über.   Tätigkeit des Reichsarchivs in den Jahren 1920-1935   Die von Anfang an sehr starke Betonung der Forschungsaufgaben kam auch in der Geschäftsverteilung zum Ausdruck. Die ersten Strukturpläne des Reichsarchivs zeigen ein deutliches Übergewicht der „Forschungsabteilungen“ gegenüber der „Archivabteilung“. Auch später, bis zum Jahr 1935, d.h. bis zur Institutionalisierung der Weltkriegsgeschichtsschreibung, hatte die Archivabteilung innerhalb der großaufgezogenen Organisation immer nur den übrigen Abteilungen das Material zu liefern, wodurch sie „eigentlich in eine Kärrnerstellung hinabgedrückt wurde“ (Brennecke/Leesch).   Die Geschichtsschreibung über den Ersten Weltkrieg und die Publikation eines entsprechenden vielbändigen Werkes war – so der Reichsminister des Innern Koch-Weser in einem Schreiben an Hans Delbrück vom 26. Juni 1920 – „die größte und wichtigste Aufgabe“ des Reichsarchivs, zumindest bis zum Ende der 1920er Jahre.   Eine Reihe von Planstellen der Forschungsabteilungen und der späteren Kriegsgeschichtlichen (Historischen) Abteilung wurde mit „Zivilisten“, d.h. Historikern, besetzt, unter anderem mit den Professoren Bergsträßer, Herre, Hobohm, Rauers und Valentin. Als wissenschaftlicher Beirat wurde eine „Historische Kommission beim Reichsarchiv“ gebildet (17. Juli 1920), zu deren vierzehn Mitgliedern zum Teil Generäle, zum Teil profilierte Historiker wie Delbrück, Meinecke und Oncken zählten.   Nicht zu verwechseln mit dieser Kommission ist die Historische Reichskommission, die direkt beim Reichsministerium des Innern bestand, Publikationen zur sonstigen Reichsgeschichte bearbeitete und sich zu einem selbständigen Forschungsinstitut entwickelte, aus dem später das „Reichsinstitut für die Geschichte des neuen Deutschland“ hervorging. Mit der Historischen Reichskommission hat wiederum die im Zusammenhang mit dem Sozialistengesetz 1878-1890 existierende Reichs-Commission nichts zu tun.   Die vordringlichste praktische Aufgabe, die Übernahme der gesamten Akten aller Truppenteile und Dienststellen des aufgelösten Heeres, konnte nicht sofort vom Potsdamer Reichsarchiv allein durchgeführt werden. Es richtete deshalb mit Wirkung vom 1. April 1921 eine zusätzliche Abteilung in Berlin ein, welche die Bestände der ehemaligen großen Militärarchive Preußens verwaltete. Zugleich wurden dreizehn Zweigstellen des Reichsarchivs gebildet: in Spandau, Magdeburg, Hannover, Münster, Breslau, Braunsberg, Dresden, München, Würzburg, Stuttgart und Karlsruhe. Elf dieser Zweigstellen waren vorgesehen für die Akten der übrigen Formationen des alten Heeres und zwei Zweigstellen – in Kiel und Wilhelmshaven – für die Marineakten, die jedoch aus finanziellen Gründen 1925 durch die Zusammenlegung auf die drei Zweigstellen in Berlin-Spandau, Dresden und Stuttgart verringert wurden. Die Abteilung C des Zentralnachweisamts für Kriegerverluste und Kriegergräber in Berlin-Spandau fungierte bis zur Verlegung nach Potsdam im März 1935 auch als Reichsarchiv-Zweigstelle. Als solche hatte sie hauptsächlich Auskünfte aus den preußischen Heeresakten zu erteilen.   Im Jahr 1925 übernahm das Reichsarchiv die Akten des Deutschen Bundes, Archivalien der Einheitsbewegung der Jahre 1848-1849 und den so genannten Unteilbaren Bestand des Reichskammergerichts von der Stadt Frankfurt (Main). Diese Bestände verwahrte fortan die „Abteilung Frankfurt am Main“ des Reichsarchivs.   Wie bei allen Reichsbehörden so war auch im Reichsarchiv gegen den Jahreswechsel 1923-1924 ein Personalabbau erfolgt: Circa ein Viertel der Beamten wurde entlassen. Dies machte eine Neugliederung des Reichsarchivs erforderlich, wobei die eigentliche Archivabteilung von der mit dem Weltkriegswerk befassten Historischen (später Kriegsgeschichtlichen) Abteilung weiterhin streng getrennt blieb. Letztere stand, wie Heinrich Otto Meisner berichtete, sowohl nach ihrer Zusammensetzung als auch nach ihrem amtlichen Auftrag „außerhalb der archivischen Welt“. Die „zivilen“ Fachleute der Archivabteilung waren nach wie vor in der Minderheit. Sie hatten aus den unübersehbaren Aktenmengen ein provenienzmäßig gegliedertes Archiv aufzubauen. Außerdem durfte das Reichsarchiv sich nicht auf die Übernahme der militärischen Bestände beschränken, sondern musste die archivwürdigen Akten aller Reichsbehörden übernehmen. Planmäßig wurde die Verbindung zu den verschiedenen Reichsministerien aufgenommen und es gelang, die Tendenzen zur Bildung von Ministerialarchiven zu überwinden. So gelangten bis 1924/25 neben den bereits erwähnten aufgelösten Kriegsgesellschaften erstmalig auch Aktenabgaben von zentralen staatlichen Institutionen ins Reichsarchiv. Erst nach weiteren Aktenübernahmen aus zivilen Reichsbehörden im Jahre 1927 sprach der Präsident von Mertz am 6. Februar 1928 auf einer Sitzung der Historischen Kommission öffentlich davon, „dass das bisher fast nur aus militärischen Akten bestehende Archiv sich zu einem Reichsarchiv erweitere“ (vgl. R 1506/349, Bl. 6).   Ein Erlass des Reichsministeriums des Innern über die „Verwertung von Akten für wissenschaftliche Zwecke“ vom Dezember 1931 (s. Reichsministerialblatt 193, S. 823 ff.) verpflichtete vor allem die obersten Reichsbehörden ausdrücklich zur regelmäßigen Aktenabgabe an das Reichsarchiv und bezeichnete dieses als „archivalische Zentralstelle für die Geschichte des Deutschen Reichs seit 1867“.   Inzwischen waren die nichtmilitärischen Aktenbestände schon auf etwa 5.000 laufende Meter angewachsen, worunter sich, wie erwähnt, Dokumente befanden, die nur vorübergehend aufbewahrungswürdig waren. Als die handelsrechtlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist 1928 abgelaufen war, begann man, umfangreiche Aktenkassationen durchzuführen. Einen Anlass bot nicht zuletzt die notwendige Räumung von Ausweichlagerungsorten in Potsdam. Bis März 1931 konnten circa 800.000 Archivalieneinheiten, vor allem aus den Beständen der Kriegsgesellschaften, kassiert werden (vgl. R 1506/349, Bl. 69 ff.).   Das Reichsarchiv übernahm außer den Akten der Reichsbehörden aus dem Zeitraum ab 1933 auch das Schriftgut öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit zentralem Aufgabenbereich, von Parteien, politischen Verbänden und anderen Institutionen sowie Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Zu den ersten Übernahmen zählten die Nachlässe von Lasalle, Baumgarten, Hofmann, Marquardsen und Stauffenberg.   Man bildete „zeitgeschichtliche Sammlungen“, vor allem zur Geschichte der deutschen Einheitsbewegung und des deutschen Volkes und Reiches seit dem 19. Jahrhundert, deren Umfang schnell anwuchs. Teil der Sammlungen war ein „Kartenarchiv“, und als neue Erscheinung im deutschen Archivwesen gab es ein „Bild- und Filmarchiv“, das die von amtlichen Stellen zu Propagandazwecken während des Ersten Weltkrieges aufgenommenen Filme umfasste. Das Karten- sowie das Bild- und Filmarchiv waren der Archivabteilung angegliedert.   Neu eingerichtet wurde 1931 eine „Arbeitsgemeinschaft Kulturgeschichte“ im Reichsarchiv. Sie sollte auf Anregung der Historischen Kommission und unter der Leitung von Professor Dr. Valentin kulturgeschichtliche Probleme des Ersten Weltkrieges erforschen und in Einzelschriften zur Darstellung bringen.   Zur Übernahme der Bestände der mittleren und unteren Reichsbehörden war das Reichsarchiv aus räumlichen Gründen nicht in der Lage. Erst im Jahr 1936 wurde dieses Problem gelöst: Das Reichsarchiv übernahm nur die Akten der zentralen Reichsbehörden, d.h. der obersten Reichsbehörden und der höheren mit zentralem Geschäftsbereich, während die mittleren und unteren Reichsbehörden ihr Archivgut an die zuständigen Landes- oder Provinzialarchive abzugeben hatten (vgl. Erlass des Reichsministeriums des Innern vom 4. August 1936).   Im Reichsarchiv war die Unterbringung der Aktenmassen von Anfang an ein schwieriges Problem. Die Räume der Kriegsschule reichten zu diesem Zweck bei Weitem nicht aus, so dass bald Baracken und Behelfsdepots eingerichtet werden mussten. Im Jahr 1935 konnte ein neues, größeres Magazingebäude auf dem Archivgelände bezogen werden.   In dem immer mehr anwachsenden Archiv hielten die Ordnungsarbeiten mit den neuen Aktenübernahmen kaum Schritt. Eine gründliche Erschließung der Bestände mit dem Ziel, Findbücher herzustellen, schaffte man nur in wenigen Fällen.   Tätigkeit des Reichsarchivs in den Jahren 1935-1945   Am 16. März 1935 wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Schon im Dezember 1933 hatte Reichswehrminister von Blomberg vom Reichsministerium des Innern gefordert, die militärischen Teile des Reichsarchivs wieder organisch dem Reichsheer zurückzugeben und eine „Anstalt für heeresgeschichtliche Forschung“ aus der Kriegsgeschichtlichen Abteilung des Reichsarchivs zu bilden.   Der Präsident des Reichsarchivs hatte diese Initiative zwar begrüßt, sich aber entschieden gegen eine Übernahme der Akten durch die neue Institution ausgesprochen. Damit hatte er aber nur für kurze Zeit Erfolg. Zwei bedeutsame Einschnitte in die Tätigkeit des Reichsarchivs in den Jahren 1935 und 1936 wiesen schließlich in eine andere Richtung:   Am 1. April 1935 wurde zunächst, den Plänen der Reichswehrführung gemäß, die Kriegsgeschichtliche Abteilung mit dem gesamten Personal aus dem Reichsarchiv herausgelöst und als „Forschungsanstalt für Kriegs- und Heeresgeschichte“ verselbständigt. Ab dem 1. April 1937 nannte sie sich dann „Kriegsgeschichtliche Forschungsanstalt“.   Die entsprechenden Aktenbestände blieben jedoch noch beim Reichsarchiv. Hauptaufgabe dieser dem Reichswehrministerium, später dem Oberkommando des Heeres direkt unterstellten Dienststelle wurde die Fortsetzung der Bearbeitung und Publikation des Werkes über die Geschichte des Ersten Weltkrieges, von dem – noch unter der Ägide des Reichsarchivs – inzwischen neun Bände erschienen und sechs weitere geplant waren.   Schließlich sind bis Ende 1944 insgesamt vierzehn Hauptbände und vier Ergänzungsbände, unter anderem zu Fragen der Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft sowie des  Feldeisenbahnwesens, mit zusammen circa 10.500 Seiten Text, circa 550 Karten, Skizzen und sonstigen Beilagen unter dem Titel „Der Weltkrieg 1914-1918. Bearbeitet im Reichsarchiv …“ erschienen. Die Bände 13 und 14 aus den Jahren 1943 und 1945, die „nur für den Dienstgebrauch“ hergestellt worden waren, druckte das Bundesarchiv 1956 nach. Daneben erschienen im Reichsarchiv auch andere Serien zur Weltkriegsgeschichte, z.B. Einzeldarstellungen bestimmter Schlachten.   Unter Professor Dr. Albert Brackmann, der als Generaldirektor der preußischen Staatsarchive vom August 1935 bis Oktober 1936 kommissarisch mit der Leitung des Reichsarchivs beauftragt war, erfolgten schließlich mit Wirkung vom 1. Oktober 1936 die Herauslösung aller militärischen Akten aus dem Gesamtbestand des Reichsarchivs und die Gründung eines selbständigen Heeresarchivs in Potsdam.   Auch die noch bestehenden Reichsarchivzweigstellen in Dresden und Stuttgart wurden selbständige Heeresarchive. Es begann der Aufbau einer Heeresarchivverwaltung unter dem „Chef der Heeresarchive“, der ebenso wie das Heeresarchiv Potsdam seinen Sitz im Reichsarchivgebäude fand. Ab dem 1. Oktober 1937 übernahm die Heeresverwaltung sogar die Gebäude des Reichsarchivs in ihr Eigentum, nachdem Letzteres vorher schon die Bücherei, die Druckerei und die Bildstelle hatte abgeben müssen. Das Reichsarchiv wurde in seinem Umfang stark eingeschränkt. Fortan wurden Pläne für einen Neubau des Reichsarchivs verfolgt, zu deren Ausführung es jedoch infolge des Zweiten Weltkrieges nicht mehr kam.   Die Bestandstrennung zwischen Reichs- und Heeresarchiv verlief nicht problemlos. Bei der vielseitigen Verzahnung militärischer und ziviler Belange vor allem während des Ersten Weltkrieges und kurz danach war eine reinliche Scheidung zwischen den Akten des Reichs- und denen des Heeresarchivs kaum möglich. So nimmt es nicht Wunder, dass sich die Kompetenzstreitigkeiten auch in archivwissenschaftlichen Fragen noch über Jahre hinzogen. Das betraf z.B. die Überlieferung der Waffenstillstandskommission, der Militärattachés, der Zivilverwaltung der besetzten Gebiete, des Kommandos der Schutztruppen innerhalb des Reichskolonialamts. Soweit es sich übersehen lässt, setzte sich das Reichsarchiv in der Mehrzahl der Fälle durch.   Die beiden einschneidenden Strukturveränderungen der Jahre 1935 und 1936 brachten jedoch auch einen wirklichen Vorteil: Nach seiner „Entmilitarisierung“ (Heinrich Otto Meisner) konnte sich das Reichsarchiv mit einem verkleinerten – jedoch fachlich erfahrenen – Mitarbeiterkreis stärker seinen eigentlichen archivischen Aufgaben widmen.   Alle nach 1936 verbliebenen Bestände wurden nun in einer neuen – der für das Reichsarchiv letzten – Geschäftsverteilung in vier Gruppen aufgeteilt, denen die Abteilung Frankfurt (Main) angeschlossen blieb. Den Hauptteil der Bestände betreute die Abteilung A/B (Staatliches Archivgut), die – wie auch die übrigen Abteilungen – in Sachgebiete untergliedert wurde („Bestandsreferate“). Jedes Sachgebiet war in der Regel für eine oberste Reichsbehörde mit den ihr nachgeordneten zentralen Reichsbehörden zuständig. Sowohl die Reihenfolge der Sachgebiete einer Abteilung als auch die Reihenfolge der Behörden als Bestandsbildner eines Sachgebiets richteten sich nach der Zeit ihrer Entstehung. Die so geschaffene übersichtliche Gliederung, die auch für Behördenneubildungen unbegrenzt erweiterungsfähig blieb, geht auch aus der ersten – und einzigen – Bestandsübersicht des Reichsarchivs hervor, die im Sommer 1936 für den innerdienstlichen Gebrauch erarbeitet wurde.   Während bis 1936 ganze Sachgebiete mehr oder weniger unbearbeitet geblieben waren, machten von nun an der provenzienzmäßige Aufbau und die Verzeichnungsarbeiten gleichmäßige Fortschritte. Vor allem aber wurde die Erfassung und Übernahme von Akten der Reichsministerien in verstärktem Umfang fortgesetzt, so dass der Gesamtumfang des Reichsarchivs bis Kriegsende auf ca. 11.000 laufende Meter Akten anwuchs.   Bei Ausbruch des Zweiten Weltkrieges befand sich das Reichsarchiv noch im Auf- und Ausbau. Die unter den Kriegsbedingungen notwendig werdenden Sicherungsmaßnahmen beschränkten das Reichsarchiv zunächst auf die Umlagerung von Akten innerhalb des Magazins. Erst unter dem Eindruck der Luftangriffe auf Berlin entschloss man sich, ab August 1943 die wertvollsten Bestände aus dem Reichsarchivgebäude auszulagern.   In den Berlepsch-Schacht des Kaliwerkes in Staßfurt wurden im Zeitraum von August 1943 bis März 1944 circa 13.500 Aktenpakete des Reichsarchivs mit Polizeilastzügen ausgelagert. Nachdem eine US-amerikanische Bombe das Magazingebäude des Reichsarchivs in Potsdam stark beschädigt hatte, nahm man weitere Auslagerungen vor, von nun an in den Graf-Moltke-Schacht in Schönebeck an der Elbe.   Bis Ende 1944 war etwa die Hälfte der Bestände, ca. 5.000 laufende Meter, in Sicherheit gebracht. Es handelte sich um die wichtigsten Bestände aus allen Sachgebieten: fast vollständig die Akten der Reichsministerien, soweit sie schon ins Reichsarchiv gelangt waren. Die andere Hälfte der Bestände verbrannte, als bei einem schweren Luftangriff auf Potsdam am 14. April 1945 auch das erst zehn Jahre zuvor bezogene Magazingebäude in Flammen aufging. Damit endete die Geschichte des Reichsarchivs als Institution, nicht aber die Geschichte seiner Bestände. Die Bestände des Heeresarchivs, das so gut wie keine Auslagerungen durchgeführt hatte, wurden allerdings am 14. April 1945 fast vollständig ein Raub der Flammen.   Die ausgelagerten Bestände des Reichsarchivs gelangten nach Kriegsende in die Vorläufereinrichtung des Deutschen Zentralarchivs bzw. Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam. Die Akten von Reichsministerien, die bei Kriegsende entweder noch in den laufenden Registraturen verblieben oder von dort aus in verschiedene Auslagerungsorte im damaligen Reichsgebiet gebracht worden waren, gelangten einesteils ins Bundesarchiv, Hauptdienststelle Koblenz, soweit sie nicht durch Luftangriffe auf die Ministerien schon dezimiert oder von Mitarbeitern der Dienststellen selbst noch vernichtet worden. Ein großer Teil der von sowjetischer Seite auf dem Territorium der Sowjetischen Besatzungszone sichergestellten Akten aus dem Kompetenzbereich des Reichsarchivs sind – anderenteils – bis Anfang der 1960er Jahre an das Zentrale Staatsarchiv der DDR übergeben worden.   Im Zuge der Besatzungspolitik wurden nach 1938 weitere fünf „Reichsarchive“ eingerichtet: in Wien, Danzig, Posen, Reichenberg und Troppau. Sie stellten jedoch nichts anderes dar als bloße „Sammelstellen“ für das geraubte österreichische, polnische und tschechische Archivgut. Im „Generalgouvernement“ wurde eine deutsche Archivverwaltung beim Amt des Generalgouverneurs in Krakau geschaffen.   Die Bestrebungen zur Zentralisierung des Archivwesens im Reich, in Preußen sowie in den annektierten und okkupierten Gebieten erreichten 1943 ihren Höhepunkt und Abschluss: Dr. Ernst Zipfel – seit 1936 Direktor des Reichsarchivs und seit 1938 Generaldirektor der Preußischen Staatsarchive – wurde zusätzlich mit der Leitung der neu geschaffenen Unterabteilung I für Archiv- und Schriftgutwesen im Reichsministerium des Innern betraut.   Nach Kriegsende arbeiteten ehemalige Mitarbeiter des Reichsarchivs wie auch des Heeresarchivs zunächst in Potsdam weiter. Beide Dienststellen wurden im August 1945 zu einer „Archivverwaltung“ zusammengefasst. Diese barg Archivalien aus den Trümmern des zerstörten Magazingebäudes und bemühte sich sowohl um die Betreuung der ausgelagerten Bestände als auch um die Erfassung von Registraturen der obersten Reichsbehörden und Parteidienststellen.   Im Februar 1946 wurde diese Dienststelle aufgelöst. Vier Monate später kam es zur Gründung des „Zentralarchivs in der Sowjetischen Besatzungszone“ in Potsdam, des späteren Zentralen Staatsarchivs der DDR.   Einleitung zum Findbuch des Teilbestands R 146, sog. Koblenzer Teil (Gott):   Entwicklung der Reichsarchivverwaltung und archivische Maßnahmen in den während des Zweiten Weltkrieges eingegliederten und besetzten Gebieten   Nachstehender Überblick, der sich im Wesentlichen auf archivische Maßnahmen in den während des Zweiten Weltkrieges eingegliederten und besetzten Gebieten beschränkt, soll lediglich einen kurzen Umriss der Reichsarchivverwaltung von 1919 bis 1945 geben.   Das Reichsarchiv in Potsdam wurde im Jahre 1919 unter dem Druck der Nachkriegsereignisse zur Erfassung der freiwerdenden Militär- und Kriegswirtschaftsakten gegründet und dem Reichsministerium des Innern unterstellt. Nach und nach gelangte auch archivreif gewordenes Schriftgut oberster ziviler Reichsbehörden in das Archiv.   Als weitere Aufgaben entstanden ein zeitgeschichtliches Sammlungsprogramm, das aus dem früheren Plan einer „Nationalschriftensammlung“ zur Geschichte der deutschen Einheitsbewegung hervorgegangen war, sowie Forschungsabteilungen zur Kriegs-, Wirtschafts- und politischen Geschichte der „neuesten“ Zeit. Die Kriegsgeschichtliche Abteilung wurde 1935 in eine Forschungsanstalt für Kriegs- und Heeresgeschichte umgewandelt und dem Reichskriegsministerium (Oberkommando des Heeres) unterstellt. Ebenso wurde die Abteilung II (Militaria) des Reichsarchivs im Jahre 1936 herausgelöst und als „Heeresarchiv“ verselbständigt.   Diese Veränderungen machten eine Neuorganisation des Reichsarchivs notwendig. Es wurden daraufhin die Abteilungen A/B „Staatliches Schriftgut“, C „Kriegsgesellschaften“ sowie D „Nichtstaatliches Archivgut und zeitgeschichtliche Sammlungen“ eingerichtet. Außenstelle blieb die Abteilung Frankfurt (Main), die seit 1925 dem Reichsarchiv angehörte.   Das in Frankfurt (Main) lagernde Archivgut – Bundestag, Archiv der Frankfurter Nationalversammlung, Reichsministerien – war im Jahr 1867 der Frankfurter Stadtbibliothek übergeben worden. Bestrebungen u.a. des Reichsarchivs, das nach einer Lösung für die Unterbringung des bis dahin im Staatsarchiv Wetzlar verwahrten „unteilbaren“ Bestandes des Reichskammergerichts suchte, fanden 1925 ihren Abschluss: Ein „Vertreter des Reichsarchivs“ bei der Stadt Frankfurt übernahm, ordnete, verwaltete und erschloss das Archiv des Frankfurter Bundestages, des Frankfurter Parlaments und der Reichsministerien von 1848/49 sowie des untrennbaren Bestandes des Reichskammergerichts wissenschaftlich. Ab 1933 wurde im amtlichen Dienstverkehr die Bezeichnung „Reichsarchiv, Abteilung Frankfurt“ angewandt.   Nach einer Zeit der „behördenmäßigen Verwaisung“ nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges wurden die Bestände, welche die Kriegsereignisse unversehrt überstanden hatten, 1947 dem Stadtarchiv Frankfurt zur treuhänderischen Verwaltung übergeben und am 7. Juni 1953 dem Bundesarchiv als Abteilung (später: Außenstelle) eingegliedert.   Ab dem Jahr 1939 wurden die Wiener Zentralarchive als Reichsarchiv Wien vereinigt und weitere Archive des Reiches in Danzig, Posen, Reichenberg und Troppau errichtet. Nach der Bildung des Generalgouvernements erwuchs aus der mit der „Sicherstellung, Erfassung und Betreuung“ polnischer Archive seit Herbst 1939 beauftragten Gruppe von Archivaren eine deutsche Archivverwaltung beim Amt des Generalgouverneurs in Krakau.   Die Zentralisierung des Archivwesens im Reich, in Preußen sowie in den eingegliederten und besetzten Gebieten de iure unterblieb zwar, erreichte aber de facto 1944 ihren Abschluss: Der Generaldirektor der (preußischen) Staatsarchive, Direktor des Reichsarchivs und Kommissar für Archivschutz Ernst Zipfel wurde mit der Leitung der damals geschaffenen Unterabteilung I Arch(iv- und Schriftgutwesen) im Reichsministerium des Innern betraut (vgl. Allgemeine Verfügungen des Generaldirektors der Staatsarchive, 1937 ff.).   Während die Wahrnehmung archivischer Belange in den besetzten Gebieten zum „Osten“ hin durch entsprechende Maßnahmen der preußischen Archivverwaltung gesichert war, musste nach dem Einmarsch deutscher Truppen in die westlichen Nachbarländer improvisiert werden. Eine Institution, die solche Maßnahmen hätte vorbereiten können, war nicht vorhanden (vgl. Mitteilungsblatt des Generaldirektors der (preußischen) Staatsarchive 1936 ff., hier: 1940).   Daher wurde zur Wahrnehmung der deutschen Archivinteressen im „gesamten westlichen Operationsgebiet und für die in den Niederlanden, in Belgien und Frankreich schon besetzten oder noch zu besetzenden Gebiete“ der Generaldirektor der Preußischen Staatsarchive und Direktor des Reichsarchivs in Potsdam, Dr. Ernst Zipfel, zum „Kommissar für den Archivschutz“ bestellt (vgl. Erlass des Reichsministeriums des Innern vom 22. Mai 1940, Mitteilungsblatt des Generaldirektors der (preußischen) Staatsarchive 1936 ff., hier: 1940).   Die Aufgaben und Befugnisse des Kommissars für den Archivschutz erstreckten sich durch einen Erlass des Reichsministeriums des Innern vom 21. April 1941 auf alle von den „deutschen Truppen besetzten und noch zu besetzenden Gebiete“ (vgl. Mitteilungsblatt des Generaldirektors der (preußischen) Staatsarchive 1936 ff., hier: 1941).   Eine weitere Ausdehnung des Tätigkeitsbereiches bewirkten weitere Erlasse des Reichsministeriums des Innern:   Per Erlass vom 20. Juli 1942 (vgl. Mitteilungsblatt des Generaldirektors der (preußischen) Staatsarchive 1936 ff., hier: 1942) wurde der Kommissar für den Archivschutz beauftragt, sich über die fachlichen und wissenschaftlichen Angelegenheiten der Reichs- und Reichsgauarchive – mit Ausnahme des Reichsarchivs in Wien – laufend zu unterrichten und dem Reichsminister des Innern für erforderlich erscheinende Maßnahmen Vorschläge zu unterbreiten.   Durch Erlass vom 23. Juli 1942 (vgl. Mitteilungsblatt des Generaldirektors der (preußischen) Staatsarchive 1936 ff., hier: 1942) wurde der Kommissar für den Archivschutz zum Lenkungsorgan bei der Durchführung der Luftschutzmaßnahmen in den staatlichen Archiven im ganzen Reichsgebiet bestellt.   Per Erlass vom 21. Januar 1944 wurde eine Unterabteilung „Archiv- und Schriftgutwesen“ bei der Abteilung I des Reichsministeriums des Innern unter der Leitung des Generaldirektors der Staatsarchive und Direktors des Reichsarchivs Potsdam, Dr. Zipfel, errichtet. Dessen bisherige Dienststelle wurde – mit Ausnahme ihres preußischen Geschäftsbereichs – ins Reichsministerium des Innern verlegt (vgl. Mitteilungsblatt des Generaldirektors der (preußischen) Staatsarchive 1936 ff., hier: 1944).   Ihren Abschluss fand diese Entwicklung mit Zipfels Bestellung auch zum „Kommissar für die aus Luftschutzgründen notwendige Räumung der Wiener Archive“ (vgl. Runderlass des Reichsministeriums des Innern vom 29. Februar 1944; Abschrift in R 1506/1034).   Die dem Kommissar für den Archivschutz übertragenen Aufgaben und Befugnisse stellten sich nach dem Erlass des Reichsministeriums des Innern vom 11. Juli 1944 wie folgt dar (vgl. Mitteilungsblatt des Generaldirektors der (preußischen) Staatsarchive 1936 ff., hier: 1944):   „1.  Er ist beauftragt, sich über die fachlichen und wissenschaftlichen Angelegenheiten der Reichs- und Reichsgauarchive einschließlich des Reichsarchivs Wien laufend zu unterrichten und mir für erforderlich erscheinende Maßnahmen Vorschläge zu unterbreiten. Soweit ich mir die Entscheidung nicht selbst vorbehalte, kann er den genannten Archiven in fachlichen und wissenschaftlichen Angelegenheiten Weisungen erteilen. Gegenüber den Reichsgauarchiven beschränkt sich letztere Befugnis auf die ihnen übertragene Verwaltung staatlichen Archivguts.       Zu der unter der Nummer 3. angesprochenen „Ausnahme der besetzten Ostgebiete“ ist anzumerken, dass der Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Zipfel mit Erlass vom 18. Juni 1942 die Leitung seines Sonderreferats „Archivwesen in der Hauptabteilung I, Abteilung Kulturpolitik“ im Reichsministerium übertragen hatte (vgl. Mitteilungsblatt des Generaldirektors der (preußischen) Staatsarchive 1936 ff., hier: 1942).   Nach Stilllegung dieses Ressorts wurde Zipfel in seiner Eigenschaft als Kommissar für den Archivschutz mit der Durchführung der in dem Bereich noch anfallenden Arbeiten auf dem Gebiet des Archivwesens beauftragt (vgl. Erlass des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete vom 10. Oktober 1944, Mitteilungsblatt des Generaldirektors der (preußischen) Staatsarchive 1936 ff., hier: 1944).   Sowohl in den militärisch- als auch zivilbesetzten Gebieten fand eine unmittelbare Verwaltung der fremden Archive nicht statt. Diese blieb „vielmehr den einheimischen Archivverwaltungen und ihren Beamten überlassen“ (vgl. R 1506/1030). Das bedeutete, dass die Schwerpunkte der Arbeiten bei der Sicherung der Archive, der Feststellung von Quellen zur deutschen Geschichte in den fremden Archiven, einhergehend mit der Inventarisation, Fotokopierungsmaßnahmen und Archivalienaustausch (unter anderem Niederlande, Belgien) bzw. Archivalienrückforderung (Frankreich) lagen. In den selbständigen Gebieten unter dominierendem deutschen Einfluss (unter anderem Dänemark, Kroatien) bedeutete das in der Praxis mehrwöchige Besuche archivischer Fachkräfte, die eine Sichtung der Bestände auf Quellen zur deutschen Geschichte, Inventarisierung und Fotokopierung vornehmen sollten. Folgende Beispiele seinen angeführt:   Besetzte Gebiete unter ziviler Verwaltung Dem Reichkommissar für die besetzten niederländischen Gebiete wurde im Juli 1940 ein Archivar als Ministerialreferent für Archivangelegenheiten zugeteilt.   Besetzte Gebiete unter militärischer Verwaltung Beim Verwaltungsstab des Militärbefehlshabers in Frankreich wurde im Sommer 1940 eine Gruppe Archivwesen gebildet. Die archivische Fachkraft wurde als Militärperson einberufen.   Selbständige Gebiete unter dominierendem deutschen Einfluss Der Leiter des Staatsarchivs Kiel Dänemark unternahm mehrwöchige Besuche in den einschlägigen dänischen Archiven (vgl. R 1506/1030).   Angegliederte Gebiete Im Juli 1940 wurde der Direktor des Generallandesarchivs in Karlsruhe zum staatlichen Bevollmächtigten für das elsässische Archivwesen und Leiter des ehemaligen Departementalarchivs Straßburg – unter der vorläufigen Bezeichnung „Landesarchiv“ – bestellt. Der Direktor des Gutenberg-Museums in Mainz übernahm im Oktober 1940 die Leitung der Archivverwaltung für Lothringen.   Die Wahrnehmung deutscher archivischer Interessen in den eingegliederten und besetzten Ostgebieten oblag, wie bereits erwähnt, der preußischen Archivverwaltung, die den Einsatz archivischer Fachkräfte planmäßig vorzubereiten hatte.   Für ehemals polnische Gebiete, die in die bereits bestehenden preußischen Provinzen Ostpreußen und Schlesien eingeordnet wurden, dehnten die dortigen Leiter der Staatsarchive ihre Zuständigkeit aus. So betreute das Staatsarchiv Königsberg (Preußen) die Archive des neu gebildeten Regierungsbezirks Zichenau. 1941 nahm, zugleich mit der erneuten Verselbständigung der Provinz Oberschlesien, das Staatsarchiv Kattowitz seine Tätigkeit auf. In den Reichsgauen Danzig-Westpreußen und Wartheland wurden das Reichsarchiv Danzig mit der Zweigstelle Bromberg und das Reichsarchiv Posen errichtet (zu weiteren archivischen Maßnahmen in den besetzten Gebieten finden sich Unterlagen im Bestand, vor allem in den Handakten Dr. Rohr).   Aufbau, Organisation und Aufgaben der Direktion der Archive des Generalgouvernements in Krakau wiesen eine Sonderentwicklung auf: Kurz nach der Besetzung Polens durch die deutsche Wehrmacht wurden bereits Beamte der preußischen Archivverwaltung aufgrund eines Antrages des Generalstabes des Heeres zur Übernahme des Stadtarchivs in Lodz in Marsch gesetzt. Staatliche und wichtigere nichtstaatliche Archive wurden anschließend aufgesucht und archivische Fachkräfte geschlossen in Warschau zur Verwaltung der Zentralarchive und des Schriftguts der Ministerien eingesetzt. Aufgrund des „Führererlasses“ über die Verwaltung der besetzten Ostgebiete vom 12. Oktober 1936 (Reichsgesetzblatt I, S. 2077) trat Staatsarchivdirektor Dr. Randt zum „Amt des Generalgouverneurs“ in Krakau über und übernahm die Leitung der dort gebildeten Deutschen Archivverwaltung.   Mit Wirkung vom 1. April 1941 wurde diese Archivverwaltung – bislang zur Hauptabteilung Innere Verwaltung der Regierung gehörig – als Direktion der Archive des Generalgouvernements dem Staatssekretariat direkt unterstellt (vgl. Verordnung vom 16. März 1941; Verordnungsblatt des Generalgouvernements, S. 399). Diese Entwicklung übertrug sich auch auf die der Direktion unterstellten Archivämter Warschau, Lublin und Radom, die den Chefs der Ämter der jeweiligen Distrikte unmittelbar unterstellt wurden. In Warschau nahm die Dienststelle ihre Tätigkeit am 23. Oktober 1939 als „Deutsche Archivverwaltung Warschau“ auf. Seit der Errichtung des Generalgouvernements nannte sie sich „Archivamt für den Distrikt Warschau“, daneben aus etattechnischen Gründen seit August 1940 „Gruppe Archivwesen“ beim Chef des Distrikts Warschau, Abteilung Innere Verwaltung (vgl. R 1506/1068). Die Dienststelle in Lublin wurde am 26. Februar 1940 errichtet.   Das Archivamt Krakau bildete insofern eine Ausnahme, als es in die Direktion der Archive selbst eingegliedert war (vgl. Mitteilungsblatt des Generaldirektors der (preußischen) Staatsarchive 1936 ff., hier: 1941). Mit dem Einmarsch der deutschen Truppen in die Sowjetunion und dem anschließenden Übergang Ostgaliziens an das Generalgouvernement entstand das Archivamt Lemberg, das ebenfalls dem Distriktschef unterstellt war (vgl. Mitteilungsblatt des Generaldirektors der (preußischen) Staatsarchive 1936 ff., hier: 1941). Die ehemaligen polnischen Staatsarchive waren den Archivämtern in den fünf Distrikten nachgeordnet.   Zu den Aufgaben der Direktion der Archive zählte im Einzelnen (vgl. Mitteilungsblatt des Generaldirektors der (preußischen) Staatsarchive 1936 ff., hier: 1943):   „1. Sicherung und Betreuung des gesamten staatlichen und nichtstaatlichen Archivgutes und dessen Erschließung im behördlichen und öffentlichen Interesse;       
Reichsarchiv 

data from the linked data cloud