Bundesamt für das Heimatwesen

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Bundesamt für das Heimatwesen 
Geschichte des Bestandsbildners Im Juni 1870 gegründet als oberstes Verwaltungsgericht des Reiches zur Entscheidung in letzter Instanz zwischen Orts- und Landesarmenverbänden bei Differenzen in der öffentli‧chen Unterstützung Hilfsbedürftiger; nach der Reichseinigung beruhte die öffentliche Armen‧pflege auf dem preußischen Unterstützungswohnsitzgesetz, das die Kommunen verpflichte‧te, unter bestimmten Bedingungen für ortsfremde Hilfsbedürftige aufzukommen; das Bun‧desamt leitete ein Präsident, haupt- und nebenamtliche Richter wurden vom Reichsminister des Innern ernannt; Auflösung am 12. Oktober 1939 und Übertragung der Kompetenzen auf das Reichsministerium des Innern. 
Bundesamt für das Heimatwesen 

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