. . "Reichsministerium des Innern"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nDas Reichsamt des Innern ging 1879 aus dem Reichskanzleramt hervor und bearbeitete alle inneren Angelegenheiten des Reiches, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer oberster Reichsbehörden fielen. Der Staatssekretär des Innern war Mitglied des Preußischen Staatsrates und Stellvertreter des Reichskanzlers. Durch die Berufung eines Stellvertreters des Reichskanzlers im Jahre 1917 (vgl. Bestand R 703) wurde diese Funktion von der des Staatssekretärs des Innern getrennt.\n\nAus der Wahrnehmung der Aufgaben der allgemeinen inneren Verwaltung des Reiches durch das Reichsamt bzw. Reichsministerium des Innern ergab sich die geschäftsmäßige Betreuung von Bundesrat und Reichstag sowie der Reichstagswahlen und der allgemeinen Angelegenheiten der Reichsbehörden.\n\nVor dem ersten Weltkrieg gliederte sich das Reichsamt in vier Abteilungen:\n\nIVerfassungsangelegenheiten, Staatsangehörigkeitssachen,\n\nArmenwesen, allgemeine Polizeiangelegenheiten,\n\nwissenschaftliche und künstlerische Angelegenheiten,\n\nWohnungsfürsorge, Bauverwaltung.\n\nIIFürsorge für die arbeitenden Klassen, Sozialpolitik, gewerbliche\n\nAngelegenheiten einschließlich Versicherungs- und Bankwesen.\n\nIII bzw. III ASchiffahrt, Auswanderungswesen, gewerblicher Rechtsschutz,\n\nMaß- und Gerichtswesen, Medizinal- und Veterinärwesen.\n\nIV bzw. III BHandelspolitik, wirtschaftliche Fragen, Industrie, Landwirtschaft,\n\nZoll- und Steuerwesen, Statistik, Bank- und Börsenwesen.\n\nAb August 1914 oblagen dem Reichsamt des Innern Aufgaben der zentralen Lenkung der Kriegswirtschaft, die während des Krieges zum Teil ausgegliedert und neu geschaffenen Behörden übertragen wurden: 1916 dem Kriegsernährungsamt (vgl. Bestand R 3601), 1917 dem Reichswirtschaftsamt (vgl. Bestand R 3101) und 1918 dem Reichsarbeitsamt (vgl. Bestand R 3901).\n\n1919 wurde das Reichsamt des Innern in Reichsministerium des Innern umbenannt.\n\nZu Beginn der Weimarer Republik hatte das Reichsministerium des Innern folgende Abteilungen:\n\nIPolitik und Verfassung\n\nIIVolksgesundheit, Staatsangehörigkeit, Fremdenwesen und Verkehrspolizei\n\nIIIBildung und Schule\n\nIVBesetzte rheinische Gebiete\n\nVBeamtenfragen und Angelegenheiten der Grenz- und Wanderdeutschen\n\nVIKriegsabwicklung, Militärangelegenheiten und Tumultschäden\n\nVIIÖffentliche Ordnung und Sicherheit.\n\nDer 1921 entstandene Geschäftsbereich der Abteilung IV für die besetzten rheinischen Gebiete wurde bereits 1923 ausgegliedert. Er bildete in Verbindung mit der Rheinlandabteilung des Reichsschatzministeriums (vgl. Bestand R 2201) und dem im August 1923 eingegliederten Kommissar des Reichskanzlers für die Ruhrabwehr (vgl. Bestand R 708) des Reichsministerium für die besetzten Gebiete (vgl. Bestand R 1601), dessen Restaufgaben seit 1930 im wesentlichen vom Reichsministerium des Innern wahrgenommen wurden.\n\nFür einzelne Sonderaufgaben wurden während der Weimarer Republik Reichskommissariate gebildet. So war der Leiter der Abteilung II Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Wilhelm Kuenzner, seit Mai 1920 in Personalunion als\"Reichskommissar für die Überwachung der öffentlichen Ordnun\" (vgl. Bestand R 1507) tätig.\n\nWährend das Reichsministerium des Innern bis 1933 in der Hauptsache auf die Gesetzgebung beschränkt war und sich zur Durchführung anderer Aufgaben auf Landesbehörden stützen mußte, entwickelte es sich ab 1934 zum Exekutivorgan und zur Verwaltungsspitze der allgemeinen inneren Verwaltung im gesamten Reichsgebiet. Seit der damals erfolgten Vereinigung mit dem Preußischen Ministerium des Innern führte es die Bezeichnung\"Reichs- und Preußisches Ministerium des Inner\" und war vorgesetzte Behörde der zu nachgeordneten Stellen herabgestuften Innenministerien der übrigen Länder. Der 1933 ernannte Reichsminister Frick bediente sich eines Büros und einer Adjutantur, die keine speziellen Abgrenzungen der Verwaltungsaufgaben kannten, sondern eng mit den Abteilungen des Ministeriums zusammenarbeiteten. Ständiger Vertreter des Ministers war der Leitende Staatssekretär Hans Pfundtner, der für die einheitliche Führung der Geschäfte des Ministeriums zu sorgen hatte; dies kam u.a. durch die unmittelbare Unterstellung der Zentralabteilung zum Ausdruck. Außerdem fielen die Abteilungen I, II, V, VI und VIII in seine Zuständigkeit.\n\nDie Kompetenz für das Kultur- und Bildungswesen ging in den Jahren 1933 bis 1935 auf folgende neue Oberste Reichsbehörden über: 1933 Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (vgl. Bestand 55), 1934 Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (vgl. Bestand R 4901) sowie 1935 Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten (vgl. Bestand R 5101).\n\nDie Kommunalabteilung des Reichsministeriums des Innern (V, ab 1943 IV) war 1934 bei der Vereinigung des Reichs- mit dem Preußischen Ministerium des Innern aus der Kommunalabteilung des Preußischen Ministeriums des Innern und der Unterabteilung I B (Verfassung und Verwaltung) des Reichsministeriums des Innern hervorgegangen. Die Deutsche Gemeindeordnung vom 30.1.1935 übertrug die bis dahin von den Ländern wahrgenommene Kommunalaufsicht dem Reich; damit wurde das Reichsministerium des Innern zur obersten Aufsichtsbehörde. Die Aufgaben der Kommunalabteilung bezogen sich sowohl auf die Verwaltungsangelegenheiten der Städte und Gemeinden als auch auf allgemeine Angelegenheiten der Kreis- und Provinzialverwaltungen. Von 1934 bis 1943 war der Reichsarbeitsdienst (vgl. Bestand R 77) dem Reichsministerium des Innern angegliedert.\n\nAuf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege erfolgte 1935 eine Abgrenzung zwischen dem Reichsarbeitsministerium (vgl. Bestand R 3901) und dem Reichsministerium des Innern. Dieses erhielt die Zuständigkeit im Bereich der allgemeinen Angelegenheiten der freien Wohlfahrt, der Fürsorge für Hilfsbedürftige und der allgemeinen öffentlichen Fürsorge. Ebenfalls 1935 wurde die Veterinärverwaltung aus dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft (vgl. Bestand R 3601) übernommen und bildete später die Abteilung III des Reichsministeriums des Innern.\n\nBis 1936 war das Ministerium, sieht man von der Zentralabteilung und vom Reichsarbeitsdienst ab, in folgende Fachabteilungen gegliedert:\n\nIVerfassung und Gesetzgebung\n\nIIPersonalabteilung mit Untergruppe Beamtentum\n\nIIIPolizei\n\nIVVolksgesundheit\n\nVKommunalverwaltung\n\nVIDeutschtum, Leibesübungen, Kirche und Vermessungswesen.\n\nSeit 1933/34 waren die Polizeirechte der Länder schrittweise auf das Reich übertragen worden; diese Entwicklung fand am 17.6.1936 ihren Abschluß, als Heinrich Himmler\"Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inner\" wurde. Formal Frick unterstellt war er praktisch in Polizeiangelegenheiten völlig unabhängig.\n\n1937 verlor die Abteilung VI die Zuständigkeit für Sport; unter dem Reichssportführer wurde eine Abteilung VIII Sport und Leibesübungen geschaffen. Nach § 16 des Gesetzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Erziehung oder dem Übergang von Vermögen vom 9.12.1937, das auf die Gesetze über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26.5.1933 und die Einziehung volks- und\n\nstaatsfeindlichen Vermögens vom 14.7.1933 Bezug nahm, wurde dem Reichsministerium des Innern eine Reichsfeststellungsbehörde angegliedert.\n\nDer Reichsgesundheitsführer der NSDAP Dr. Leonardo Conti wurde 1939 zum Staatssekretär ernannt und war für die inzwischen eine eigene Abteilung III bildende Veterinärverwaltung sowie die Abteilung IV (Gesundheitswesen und Volkspflege) zuständig. Die Vollmachten des Reichsministeriums des Innern wurde 1939 durch die Ernennung Fricks zum Generalbevollmächtigten für die Reichsverwaltung erweitert. Ebenfalls 1939 gingen die Kompetenzen des Bundesamtes für das Heimatwesen (vgl. Bestand R 1502) auf das Reichsministerium des Innern über.\n\nMit der Ernennung Himmlers zum Reichsminister des Innern ergaben sich 1943 umfangreiche Änderungen. So löste man die Abteilung VI (Deutschtum und Vermessungswesen) auf. Deren Aufgaben im Bereich des\"Deutschtum\" übernahmen der Chef der Sicherheitspolizei und das SD (vgl. Bestand R 58), das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS (vgl. Bestand NS 2), der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (vgl. Bestand R 49) und das Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle (vgl. Bestand R 59). Gleichzeitig wurden der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei und der Reichsarbeitsführer auch formal vom Reichsministerium des Innern unabhängig.\n\nDer letzte erhaltene Geschäftsverteilungsplan vom 15.1.1945 weist unter Minister Himmler und Staatssekretär Wilhelm Stuckart neben der Zentralabteilung folgende Gliederung der Fachabteilungen auf:\n\nIUnterabteilung I A (Verfassung, Verwaltung, Gesetzgebung), I R\n\n(Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, kulturelle Angelegenheiten),\n\nI Arch (Archiv- und Schriftgutwesen) sowie I Verm (Vermessungswesen).\n\nIIZivile Reichsverteidigung: Unterabteilung II RV (Reichsverteidigung und\n\nBevölkerungsschutz), II W (Wehrrecht und Kriegsleistungen), II S (Kriegs-\n\nund Volkstumsschäden).\n\nIIIPersonalien- und Beamtentum: Unterabteilung III A (personelle\n\nAngelegenheiten, Hauspersonalien, Personalien der politischen Beamten),\n\nIII B (Personalien der Angestellten und Arbeiter), III C (Beamtentum,\n\nallgemeine Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen\n\nDienstes), Gruppe Versorgungswesen.\n\nIVKommunalabteilung: Unterabteilung I (Verfassung und Aufgaben der\n\nGemeinden und Gemeindeverbände), II Personalangelegenheiten der\n\nGemeinden und Gemeindeverbände), III (gemeindliche Finanzen- und\n\nWirtschaftsangelegenheiten).\n\nSpSport und Leibesübungen\n\nStaatssekretariat für das Gesundheitswesen:\n\nAbteilungen A (Gesundheitssicherung), B (Gesundheitspflege),\n\nC (Veterinärwesen)"@deu . "Reichsministerium des Innern"@deu . .