Reichsministerium des Innern
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Reichsministerium des Innern
Geschichte des Bestandsbildners
Das Reichsamt des Innern ging 1879 aus dem Reichskanzleramt hervor und bearbeitete alle inneren Angelegenheiten des Reiches, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer oberster Reichsbehörden fielen. Der Staatssekretär des Innern war Mitglied des Preußischen Staatsrates und Stellvertreter des Reichskanzlers. Durch die Berufung eines Stellvertreters des Reichskanzlers im Jahre 1917 (vgl. Bestand R 703) wurde diese Funktion von der des Staatssekretärs des Innern getrennt.
Aus der Wahrnehmung der Aufgaben der allgemeinen inneren Verwaltung des Reiches durch das Reichsamt bzw. Reichsministerium des Innern ergab sich die geschäftsmäßige Betreuung von Bundesrat und Reichstag sowie der Reichstagswahlen und der allgemeinen Angelegenheiten der Reichsbehörden.
Vor dem ersten Weltkrieg gliederte sich das Reichsamt in vier Abteilungen:
IVerfassungsangelegenheiten, Staatsangehörigkeitssachen,
Armenwesen, allgemeine Polizeiangelegenheiten,
wissenschaftliche und künstlerische Angelegenheiten,
Wohnungsfürsorge, Bauverwaltung.
IIFürsorge für die arbeitenden Klassen, Sozialpolitik, gewerbliche
Angelegenheiten einschließlich Versicherungs- und Bankwesen.
III bzw. III ASchiffahrt, Auswanderungswesen, gewerblicher Rechtsschutz,
Maß- und Gerichtswesen, Medizinal- und Veterinärwesen.
IV bzw. III BHandelspolitik, wirtschaftliche Fragen, Industrie, Landwirtschaft,
Zoll- und Steuerwesen, Statistik, Bank- und Börsenwesen.
Ab August 1914 oblagen dem Reichsamt des Innern Aufgaben der zentralen Lenkung der Kriegswirtschaft, die während des Krieges zum Teil ausgegliedert und neu geschaffenen Behörden übertragen wurden: 1916 dem Kriegsernährungsamt (vgl. Bestand R 3601), 1917 dem Reichswirtschaftsamt (vgl. Bestand R 3101) und 1918 dem Reichsarbeitsamt (vgl. Bestand R 3901).
1919 wurde das Reichsamt des Innern in Reichsministerium des Innern umbenannt.
Zu Beginn der Weimarer Republik hatte das Reichsministerium des Innern folgende Abteilungen:
IPolitik und Verfassung
IIVolksgesundheit, Staatsangehörigkeit, Fremdenwesen und Verkehrspolizei
IIIBildung und Schule
IVBesetzte rheinische Gebiete
VBeamtenfragen und Angelegenheiten der Grenz- und Wanderdeutschen
VIKriegsabwicklung, Militärangelegenheiten und Tumultschäden
VIIÖffentliche Ordnung und Sicherheit.
Der 1921 entstandene Geschäftsbereich der Abteilung IV für die besetzten rheinischen Gebiete wurde bereits 1923 ausgegliedert. Er bildete in Verbindung mit der Rheinlandabteilung des Reichsschatzministeriums (vgl. Bestand R 2201) und dem im August 1923 eingegliederten Kommissar des Reichskanzlers für die Ruhrabwehr (vgl. Bestand R 708) des Reichsministerium für die besetzten Gebiete (vgl. Bestand R 1601), dessen Restaufgaben seit 1930 im wesentlichen vom Reichsministerium des Innern wahrgenommen wurden.
Für einzelne Sonderaufgaben wurden während der Weimarer Republik Reichskommissariate gebildet. So war der Leiter der Abteilung II Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Wilhelm Kuenzner, seit Mai 1920 in Personalunion als"Reichskommissar für die Überwachung der öffentlichen Ordnun" (vgl. Bestand R 1507) tätig.
Während das Reichsministerium des Innern bis 1933 in der Hauptsache auf die Gesetzgebung beschränkt war und sich zur Durchführung anderer Aufgaben auf Landesbehörden stützen mußte, entwickelte es sich ab 1934 zum Exekutivorgan und zur Verwaltungsspitze der allgemeinen inneren Verwaltung im gesamten Reichsgebiet. Seit der damals erfolgten Vereinigung mit dem Preußischen Ministerium des Innern führte es die Bezeichnung"Reichs- und Preußisches Ministerium des Inner" und war vorgesetzte Behörde der zu nachgeordneten Stellen herabgestuften Innenministerien der übrigen Länder. Der 1933 ernannte Reichsminister Frick bediente sich eines Büros und einer Adjutantur, die keine speziellen Abgrenzungen der Verwaltungsaufgaben kannten, sondern eng mit den Abteilungen des Ministeriums zusammenarbeiteten. Ständiger Vertreter des Ministers war der Leitende Staatssekretär Hans Pfundtner, der für die einheitliche Führung der Geschäfte des Ministeriums zu sorgen hatte; dies kam u.a. durch die unmittelbare Unterstellung der Zentralabteilung zum Ausdruck. Außerdem fielen die Abteilungen I, II, V, VI und VIII in seine Zuständigkeit.
Die Kompetenz für das Kultur- und Bildungswesen ging in den Jahren 1933 bis 1935 auf folgende neue Oberste Reichsbehörden über: 1933 Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (vgl. Bestand 55), 1934 Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (vgl. Bestand R 4901) sowie 1935 Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten (vgl. Bestand R 5101).
Die Kommunalabteilung des Reichsministeriums des Innern (V, ab 1943 IV) war 1934 bei der Vereinigung des Reichs- mit dem Preußischen Ministerium des Innern aus der Kommunalabteilung des Preußischen Ministeriums des Innern und der Unterabteilung I B (Verfassung und Verwaltung) des Reichsministeriums des Innern hervorgegangen. Die Deutsche Gemeindeordnung vom 30.1.1935 übertrug die bis dahin von den Ländern wahrgenommene Kommunalaufsicht dem Reich; damit wurde das Reichsministerium des Innern zur obersten Aufsichtsbehörde. Die Aufgaben der Kommunalabteilung bezogen sich sowohl auf die Verwaltungsangelegenheiten der Städte und Gemeinden als auch auf allgemeine Angelegenheiten der Kreis- und Provinzialverwaltungen. Von 1934 bis 1943 war der Reichsarbeitsdienst (vgl. Bestand R 77) dem Reichsministerium des Innern angegliedert.
Auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege erfolgte 1935 eine Abgrenzung zwischen dem Reichsarbeitsministerium (vgl. Bestand R 3901) und dem Reichsministerium des Innern. Dieses erhielt die Zuständigkeit im Bereich der allgemeinen Angelegenheiten der freien Wohlfahrt, der Fürsorge für Hilfsbedürftige und der allgemeinen öffentlichen Fürsorge. Ebenfalls 1935 wurde die Veterinärverwaltung aus dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft (vgl. Bestand R 3601) übernommen und bildete später die Abteilung III des Reichsministeriums des Innern.
Bis 1936 war das Ministerium, sieht man von der Zentralabteilung und vom Reichsarbeitsdienst ab, in folgende Fachabteilungen gegliedert:
IVerfassung und Gesetzgebung
IIPersonalabteilung mit Untergruppe Beamtentum
IIIPolizei
IVVolksgesundheit
VKommunalverwaltung
VIDeutschtum, Leibesübungen, Kirche und Vermessungswesen.
Seit 1933/34 waren die Polizeirechte der Länder schrittweise auf das Reich übertragen worden; diese Entwicklung fand am 17.6.1936 ihren Abschluß, als Heinrich Himmler"Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inner" wurde. Formal Frick unterstellt war er praktisch in Polizeiangelegenheiten völlig unabhängig.
1937 verlor die Abteilung VI die Zuständigkeit für Sport; unter dem Reichssportführer wurde eine Abteilung VIII Sport und Leibesübungen geschaffen. Nach § 16 des Gesetzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Erziehung oder dem Übergang von Vermögen vom 9.12.1937, das auf die Gesetze über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26.5.1933 und die Einziehung volks- und
staatsfeindlichen Vermögens vom 14.7.1933 Bezug nahm, wurde dem Reichsministerium des Innern eine Reichsfeststellungsbehörde angegliedert.
Der Reichsgesundheitsführer der NSDAP Dr. Leonardo Conti wurde 1939 zum Staatssekretär ernannt und war für die inzwischen eine eigene Abteilung III bildende Veterinärverwaltung sowie die Abteilung IV (Gesundheitswesen und Volkspflege) zuständig. Die Vollmachten des Reichsministeriums des Innern wurde 1939 durch die Ernennung Fricks zum Generalbevollmächtigten für die Reichsverwaltung erweitert. Ebenfalls 1939 gingen die Kompetenzen des Bundesamtes für das Heimatwesen (vgl. Bestand R 1502) auf das Reichsministerium des Innern über.
Mit der Ernennung Himmlers zum Reichsminister des Innern ergaben sich 1943 umfangreiche Änderungen. So löste man die Abteilung VI (Deutschtum und Vermessungswesen) auf. Deren Aufgaben im Bereich des"Deutschtum" übernahmen der Chef der Sicherheitspolizei und das SD (vgl. Bestand R 58), das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS (vgl. Bestand NS 2), der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (vgl. Bestand R 49) und das Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle (vgl. Bestand R 59). Gleichzeitig wurden der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei und der Reichsarbeitsführer auch formal vom Reichsministerium des Innern unabhängig.
Der letzte erhaltene Geschäftsverteilungsplan vom 15.1.1945 weist unter Minister Himmler und Staatssekretär Wilhelm Stuckart neben der Zentralabteilung folgende Gliederung der Fachabteilungen auf:
IUnterabteilung I A (Verfassung, Verwaltung, Gesetzgebung), I R
(Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, kulturelle Angelegenheiten),
I Arch (Archiv- und Schriftgutwesen) sowie I Verm (Vermessungswesen).
IIZivile Reichsverteidigung: Unterabteilung II RV (Reichsverteidigung und
Bevölkerungsschutz), II W (Wehrrecht und Kriegsleistungen), II S (Kriegs-
und Volkstumsschäden).
IIIPersonalien- und Beamtentum: Unterabteilung III A (personelle
Angelegenheiten, Hauspersonalien, Personalien der politischen Beamten),
III B (Personalien der Angestellten und Arbeiter), III C (Beamtentum,
allgemeine Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen
Dienstes), Gruppe Versorgungswesen.
IVKommunalabteilung: Unterabteilung I (Verfassung und Aufgaben der
Gemeinden und Gemeindeverbände), II Personalangelegenheiten der
Gemeinden und Gemeindeverbände), III (gemeindliche Finanzen- und
Wirtschaftsangelegenheiten).
SpSport und Leibesübungen
Staatssekretariat für das Gesundheitswesen:
Abteilungen A (Gesundheitssicherung), B (Gesundheitspflege),
C (Veterinärwesen)
Reichsministerium des Innern