Deutsches Studentenwerk e.V./Reichsstudentenwerk

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Deutsches Studentenwerk e.V./Reichsstudentenwerk 
Geschichte des Bestandsbildners Durch Erlass vom 2. November 1934 des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurde das Reichsstudentenwerk als eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet; die örtlichen Studentenwerke verloren ihren Charakter als privatrechtlich organisierte, örtliche Selbsthilfeeinrichtungen der Studentenschaften; sie wurden aufgelöst und zu Dienststellen des Reichstudentenwerks; im Mai 1939 verkündete der Reichswissenschaftsminister auf dem Erlassweg die neue Satzung für die örtlichen Studentenwerke; die alleinige Verantwortung für die örtlichen Dienststellen lag nunmehr beim Geschäftsführer, der vom Vorsitzenden des Reichsstudentenwerks im Einvernehmen mit dem jeweiligen Rektor bestellt wurde. Unter den zahlreichen Verbänden der"nationalen Oppositio" in der Weimarer Republik war der 1920 von Artur Mahraun gegründete Jungdeutsche Orden neben dem Stahlhelm der bedeutendste. Mit seinen 150-200.000 Mitgliedern war er diesem zwar zahlenmäßig unterlegen, ideologisch aber weitaus selbstständiger. Geist, Aufbau und Politik bestimmte sein"Hochmeiste", Oberleutnant a.D. Artur Mahraun (30.12.1890 - 27.03.1950). Mahraun hatte im November 1918 nach seiner Rückkehr von der Westfront in Kassel, damals Sitz der Obersten Heeresleitung, eine Freiwilligenkompanie zur Bekämpfung der Spartakisten aufgestellt, aus der sich am 10.  Jan. 1919 zunächst die Offiziers-Kompanie-Cassel (OKC) bildete. Als sich diese aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrages auflösen musste, bildete er sie am 17. März 1920 zu einem nationalen, organisatorisch dem Deutschen Ritterorden nachgebildeten Kampfbund, dem Jungdeutschen Orden (kurz: Jungo) um. Der Jungdeutsche Orden verfolgte eher sozialromantische Ideen, die geprägt waren vom Erlebnis des Krieges "Frontkameradschaf") und den bündischen Vorstellungen der Jugendbewegung. Er pflegte feierliche Formen: Als Gruß galten die Worte"Treudeutsch - alleweg"; die"Brüde" redeten einander mit dem altertümlichen"Ih" an; Symbol war ein Banner mit achtspitzigem schwarzem Kreuz auf weißem Grund. Ziele des Ordens waren der Wiederaufbau des Reiches, die Verringerung der Arbeitslosigkeit, die Überwindung der Standes- und Klassengegensätze und der Aufbau einer nationalen"Volksgemeinschaf". Der Jungdeutsche Orden entwickelte sich immer mehr in Abgrenzung sowohl zum Stahlhelm als auch zur NSDAP. Seine Hauptgegnerschaft richtete sich gegen den Hugenberg-Konzern. Ihm, dem Alldeutschen Verband, gewissen militärischen Machtpolitikern sowie Christentum und abendländischen Geist verleugnenden Machenschaften deutscher Nationalisten im Bunde mit der Sowjetunion gab er die Hauptschuld am deutschen Zusammenbruch im November 1918. Im Gegensatz zu anderen Organisationen der Rechten übernahm der Jungdo u.a. von Arnold Rechberg das außenpolitische Konzept einer Versöhnung mit Frankreich und trat für die deutsch-französische Zusammenarbeit auf allen Gebieten ein. Er näherte sich der Locarno-Linie Stresemanns an und schwenkte auf eine Innenpolitik ein, die die Weimarer Staatsverfassung reformieren aber nicht zerstören wollte. Am 18. Dez. 1927 wurde in einem feierlichen Ordenskapitel das"Jungsdeutsche Manifes" verkündet. Seine Hauptideen waren das"Kurführertu" und die Gliederung der Massen in"Nachbarschafte", in denen das Volk zur Selbstbestimmung erzogen werden sollte. Um die Reform und allmähliche Umbildung des Parlamentarismus voranzubringen, wurde 1929/30 in mehreren Etappen die Volksnationale Reichsvereinigung gegründet, die mit der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) für die Reichstagswahlen 1930 eine gemeinsame Liste einreichte und sich mit ihr zur Deutschen Staatspartei zusammenschloss. Zu diesem Zeitpunkt waren aber schon viele bürgerliche Wähler für die NSDAP gewonnen, so dass die Initiative zu spät kam. Mit Entschiedenheit unterstützte der Jungdeutsche Orden die Regierung Brüning; 1931/32 lag das Schwergewicht seiner Tätigkeit auf Siedlungs- und Arbeitsdienst (vgl. dazu der"Große Pla" von Anfang Nov. 1932). Nach dem Regierungsantritt Hitlers am 30. Jan. 1933 wurde der Jungdeutsche Orden in allen Ländern außerhalb Preußens verboten; in Preußen löste er sich selbst auf. Anfang Juni 1933 gab Mahraun das Ende des Ordens bekannt; er selbst wurde kurzzeitig verhaftet, jedoch bald wieder freigelassen.  Durch Erlaß vom 2. November 1934 des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurde das Reichsstudentenwerk als eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet. Die örtlichen Studentenwerke verloren ihren Charakter als privatrechtlich organisierte, örtliche Selbsthilfeeinrichtungen der Studentenschaften. Sie wurden aufgelöst und zu Dienststellen des Reichstudentenwerks. Im Mai 1939 verkündete der Reichswissenschaftsminister auf dem Erlaßweg die neue Satzung für die örtlichen Studentenwerke. Die alleinige Verantwortung für die örtlichen Dienststellen lag nunmehr beim Geschäftsführer, der vom Vorsitzenden des Reichsstudentenwerks im Einvernehmen mit dem jeweiligen Rektor bestellt wurde. Eigeninitiative und persönliches Engagement sind die Gründungsprinzipien des Deutschen Studentenwerks (DSW). Nachdem das DSW ab 1933"gleichgeschalte" und die bis dahin rechtlich selbständigen Studentenwerke aufgelöst und als unselbständige Teilanstalten in das 1934 errichtete Reichsstudentenwerk überführt worden waren, gründeten sich an den westdeutschen Hochschulen und in Berlin zwischen 1945 und 1949 die örtlichen Studentenwerke neu. 1950 schlossen sie sich in Marburg zum Verband Deutscher Studentenwerke e. V. zusammen. 1956 erfolgte die Umgründung des Dachverbandes in Deutsches Studentenwerk e. V. Seit 1957 führte das DSW das 1955 von der Hochschulkonferenz verabschiedete Honnefer Modell, der Vorläufer des BAföG, durch. In den Jahren 1969 bis 1975 wurden die meisten örtlichen Studentenwerke in Landesanstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt. 1952 war beim DSW die Wohnheimberatungsstelle eingeführt worden. Sie wurde aus Mitteln des Bundesjugendplans finanziert und hatte die Aufgabe, die Bauträger und Architekten von Studentenwohnheimen zu beraten und gutachtlich Stellung zu nehmen bei Förderungsanträgen von Bund und Ländern. Die Wohnheimberatungsstelle beim DSW wurde 1981 aufgelöst. Stand: Dezember 2004 Durch Erlaß vom 2. November 1934 des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurde das Reichsstudentenwerk als eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet. Die örtlichen Studentenwerke verloren ihren Charakter als privatrechtlich organisierte, örtliche Selbsthilfeeinrichtungen der Studentenschaften. Sie wurden aufgelöst und zu Dienststellen des Reichstudentenwerks. Im Mai 1939 verkündete der Reichswissenschaftsminister auf dem Erlaßweg die neue Satzung für die örtlichen Studentenwerke. Die alleinige Verantwortung für die örtlichen Dienststellen lag nunmehr beim Geschäftsführer, der vom Vorsitzenden des Reichsstudentenwerks im Einvernehmen mit dem jeweiligen Rektor bestellt wurde. Stand: Dezember 2003 
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