Reichskommissar für die Seeschiffahrt
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Reichskommissar für die Seeschiffahrt
Geschichte des Bestandsbildners
Einleitung
Die Stellung der Reichskommissare
Reichskommissare waren Beauftragte von Reichsregierungen oder Reichsbehörden, die mit besonderen Befugnissen ausgestattet Verwaltungsaufgaben in einem ihnen zugewiesenen Bereich übernahmen. Schon während der Weimarer Republik waren Reichskommissare , wie etwa der Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete (1923-1930) oder der Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung durch die Regierung eingesetzt worden.
Die Einsetzung von Reichskommissaren und Reichsstatthaltern wurde vor der Machtübernahme 1933 durch die NSDAP deshalb veranlasst, weil auf diesem Wege noch vorhandene demokratische Institutionen in den einzelnen Ländern umgangen werden konnten.
Nach 1933, in der Anfangsphase der nationalsozialistischen Herrschaft, unterstellte Hitler die Kommissare direkt seiner Funktion als Reichskanzler. Nun war die Installation dieser Ämter ohne Rücksichtnahme auf Kabinettsbeschlüsse möglich.
Der Reichskommissar für die Seeschiffahrt
Der Reichskommissar für die Seeschiffahrt wurde am 30.Mai 1942 per"Führererla" eingesetzt. In seiner Begründung gestand Hitler der neugeschaffenen Behörde kriegsentscheidende Bedeutung zu. Das Amt bekleidete der Hamburger Gauleiter Karl Kaufmann, der in seiner Funktion Hitler direkt unterstellt war und eine einheitliche Planung der Seetransporte sicherstellen sollte. Das Kommissariat war somit für den Schiffsverkehr zuständig, sofern dieser nicht für Kriegsführung auf See oder den Transport von Truppen benötigt wurde. Die Kapazität der Schiffe sollte ständig erhöht und deren Zustand auf einem bestimmten Niveau gehalten werden. Darüber hinaus war der Kommissar für Ausrüstung und Bemannung verantwortlich und sollte sich um die Ausstattung der Häfen kümmern.
Karl Kaufmann (1900-1969) übernahm in seiner Funktion als Reichskommissar das Kommando über das Seeschiffahrtsamt und die entsprechend unterstellten Dienststellen des Reichsverkehrsministeriums. Grundsätzlich lag die Entscheidungskompetenz beim Reichskommissar, dieser sollte sich allerdings mit dem Beauftragten für den Vierjahresplan, dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, dem Reichsverkehrsminister und dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition abstimmen.
Reichskommissar für die Seeschiffahrt