Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie
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Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie
Geschichte des Bestandsbildners
Mit dem"Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaf" vom 27. Feb. 1934 (RGBl I 1934 S. 185f) wurde die rechtliche Grundlage für die Umgestaltung des bisherigen freien Verbandswesens geschaffen. § 1 des Gesetzes ermächtigte den Reichswirtschaftsminister:
1. Wirtschaftsverbände als alleinige Vertreter ihres Wirtschaftszweiges anzuerkennen
2. Wirtschaftsverbände zu errichten, aufzulösen oder miteinander zu vereinigen
3. Satzungen und Gesellschaftsverträge von Wirtschaftsverbänden zu ändern und zu ergänzen, insbesondere den Führergrundsatz einzuführen
4. die Führer von Wirtschaftsverbänden zu bestellen und abzuberufen und
5. Unternehmer und Unternehmungen an Wirtschaftsverbände anzuschließen.
Die am 27. Nov. 1934 vom Reichswirtschaftsminister erlassene Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom Feb. 1934 (RGBl I 1934 S. 1194) bildete die eigentliche Grundlage für die Gliederung der Wirtschaft. Die bis zu diesem Zeitpunkt auf freiwilliger Basis existierenden Wirtschaftsverbände wurden in eine fachliche und bezirkliche Gliederung überführt und erhielten die Stellung von rechtsfähigen Vereinen. Die neue Organisation sollte den gesamten Fachbereich umfassen, daher wurde der in den früheren Verbänden bestehende Grundsatz der Freiwilligkeit beseitigt und alle Unternehmungen (natürliche und juristische Personen) unabhängig von der Größe des Unternehmens als Pflichtmitglied derjenigen Wirtschaftsgruppe zugewiesen, in deren Rahmen das Schwergewicht ihrer fachlichen Betätigung lag.
Die zunächst noch bestehenden 7 industriellen Hauptgruppen wurden in einer einheitlichen Reichsgruppe Industrie zusammengefasst, der von ihr repräsentierte Wirtschaftsbereich nach fachlichen und territorialen Gesichtspunkten unterteilt und zusammengefasst. Als fachliche Gliederung entstanden Wirtschaftsgruppen (entsprechend den jeweiligen Industriezweigen), die wiederum in Fachgruppen und Fachuntergruppen unterteilt waren, deren Anzahl entsprechend der Spezialisierung der einzelnen Industriezweige variierte.
Die Aufgaben der Wirtschaftsgruppen wurden in § 16 der Verordnung vom 27. Nov. 1934 nur allgemein mit Beratung der Mitglieder und Verwaltungsarbeit umschrieben. Der Erlass des RWM über die Reform der Organisation der gewerblichen Wirtschaft vom 7. Juli 1936 präzisiert die Hauptaufgaben der Gruppen folgendermaßen,"ohne dass die Aufzählung erschöpfend sein, die Gruppen in ihrer Arbeit beschränken oder die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern berühren soll"
1.Technische Unterrichtung und Aufklärung der Mitglieder, Unterrichtung über
Einführung neuer technischer Verfahren, über neue Werkstoffe und über die
technischen Fortschritte auf Nachbargebieten.
2.Wirtschaftliche Unterrichtung der Mitglieder über die wesentlichen wirtschaft-
lichen Fragen ihres Fachzweigs (Marktlage der Vorprodukte und der wichtigsten
Rohstoffe für ihre Erzeugnisse).
3.Betreuung der Mitglieder mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeitsweise und
der Betriebsführung zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit (betriebswirtschaftliche
Förderung der Mitglieder, Kalkulationswesen).
4.Betreuung in Kartellfragen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Organisation der
gewerblichen Wirtschaft bis zum Erlass anderweitiger Anordnungen
marktregelnde Maßnahmen nicht durchführen darf.
5.Behandlung steuerpolitischer Fachfragen.
6.Behandlung von Verkehrstariffragen von mehr als örtlicher Bedeutung.
7.Behandlung von handelspolitischen und Devisenfragen.
8.Förderung von Forschungs- und Schulungsinstituten, deren Arbeit dem betref-
fenden Fachzweig zugute kommt.
9.Behandlung wehrwirtschaftlicher und Luftschutzfragen.
10.Erstattung von Gutachten über Angelegenheiten des Fachzweiges.
11.Betreuung in allen sonstigen wirtschaftsrechtlichen und sozialwirtschaftlichen
Fragen des Fachgebiets.
12.Mitwirkung bei Ausbildung des Nachwuchses.
13.Mitwirkung im Ausstellungs- und Messewesen.
Die Aufgaben speziell der Wirtschaftsgruppen als Mittler zwischen staatlicher Wirtschaftsführung und einzelnem Unternehmen, vornehmlich der Leitungen der Wirtschaftsgruppen, erstreckten sich im wesentlichen auf Fragen der Rohstoff- und Devisenbewirtschaftung, auf die Verteilung von Staats- und Rüstungsaufträgen, auf die Export- und Importlenkung, die Preisgestaltung und die Beratung und Kontrolle der Mitgliedsfirmen bei betriebswirtschaftlichen Fragen.
Die Leiter jeder Wirtschaftsgruppe wurden auf Vorschlag der Reichsgruppe Industrie vom Reichswirtschaftsminister ernannt, die Leiter der Fachgruppen und Fachuntergruppen auf Vorschlag des Leiters der Wirtschaftsgruppe vom Leiter der Reichsgruppe Industrie berufen. Außerdem erhielt jede Wirtschaftsgruppe einen Beirat, dem insbesondere die Kassen- und Rechnungsführung oblag.
Im Zuge dieser Entwicklung entstand als eine der 31 Wirtschaftsgruppen die Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie aus dem seit 1877 bestehenden Verein zur Wahrung der Interessen der Chemischen Industrie Deutschlands e.V. Durch Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 23. Aug. 1934 wurde die Wirtschaftsgruppe als ausschließliche Vertretung der chemischen Industrie anerkannt.
Als Leiter der Wirtschaftsgruppe fungierten zwischen 1934 und 1945:
Mai - Aug. 1934Bernard Pfotenhauer
Direktor der Fa. Merck, Chemische Fabrik Darmstadt
Aug. 1934 - Okt. 1937Carl Adolf Clemm
Direktor der Kalichemie AG
1937 - Anfang 1943Dr. Johannes Heß
Direktor der Dr. Alexander Wacker GmbH, München
Anfang 1943 - 1945Hermann August Schlosser
Direktor Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt vorm.
Roessler
Geschäftsführer war im Gesamtzeitraum des Bestehens der Wirtschaftsgruppe 1934-1945 Dr. Claus Ungewitter, ab 1935 zugleich Leiter der Prüfungsstelle Chemische Industrie.
Die Wirtschaftsgruppe gliederte sich 1936 in eine Sammelabteilung und eine Fachgruppenabteilung.
Die Sammelabteilung war zuständig für:
- Schwefelsäure, Soda, Alkalielektrolyse und zugehörige Produkte
- Sonstige Grundchemikalien
- Teerfarben und Teerfarbenprodukte
- Mineralöle und Mineralölprodukte außer Kraftstoffen und Schmiermitteln
- Düngemittel
- Sprengstoffe, Munition und Zündwaren
- Ätherische Öle und Riechstoffe
- Reinigungs- und Putzmittel, Stearin und Textilhilfsprodukte
- Sonstige chemische Erzeugnisse
In der Fachgruppenabteilung waren folgende Fachgruppen und Fachuntergruppen zusammengefasst:
Fachgruppe 1: Pharmazeutische Erzeugnisse
Fachgruppe 2: Körperpflegemittel
Fachgruppe 3: Mineralfarben
Fachgruppe 4: Lacke
Fachgruppe 5: Chemische Herstellung von Fasern
Fachgruppe 6: Seifen- und Waschmittelindustrie
Fachgruppe 7: Kautschukindustrie mit Fachuntergruppe Bereifung
Fachgruppe 8: Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
Fachgruppe 9: Chemische Erzeugnisse für photographische Zwecke
Fachgruppe 10: Kunststoffe
Fachgruppe 11: Walindustrie
Fachgruppe 12: Verschiedene chemische Erzeugnisse
Fachuntergruppen: Schuh-, Leder- und Fußbodenpflegemittel, Dachpappenindustrie und Bleistiftindustrie
Einzelne Erzeugnisse werden später im Rahmen der Sammelabteilung in einzelnen speziellen Fachabteilungen zusammengefasst. 1941 existieren zur Geschäftsführung neben dem Hauptsitz in Berlin die Zweigstellen Ostmark in Wien und Sudetenland in Aussig. Zur fachlichen Betreuung der Mitgliedsfirmen sind diese je nach Sparte und ihren besonderen Bedürfnissen zusammengefasst entweder in der Sammelabteilung (und in ihr zum Teil in besonderen Fachabteilungen), Fachgruppenabteilungen, in besonderen Fachgruppen oder in der Wirtschaftsgruppe unmittelbar unterstellten Fachuntergruppen. Im April 1941 sind 17 Fachabteilungen, 9 Fachgruppen und 3 Fachuntergruppen nachweisbar.
Mit der Übernahme der Leitung der Wirtschaftsgruppe durch den Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt (Degussa) Hermann August Schlosser Anfang 1943 erfolgte eine grundlegende Neuorganisation der Wirtschaftsgruppe. Am 1. Juni 1944 existierten neben den 7 Querschnittsbereichen Arbeitseinsatz, Energie, Kohle, Materialeinsatz, Transport, Verlagerungen und Planungsunterlagen zur allgemeinen Verwaltung der gesamten Wirtschaftsgruppe und den 3 Sammelgruppen (I - Sonstige anorganische Erzeugnisse, II - Sonstige organische Erzeugnisse und III - Sonstige Erzeugnisse der chemischen Industrie) folgende Fachgruppen und Fachabteilungen:
- Fachgruppe Soda, Ätzalkalien, Chlor, Salzsäure und verwandte Erzeugnisse
- Fachgruppe Schwefel und Schwefelverbindungen
- Fachgruppe Karbidchemie, Methanol und Holzverkohlung
- Fachgruppe Technische Gase
- Fachgruppe Kunststoffe
- Fachgruppe Pulver und Sprengstoffe
- Fachgruppe Chemische Herstellung von Fasern
- Fachgruppe Kautschuk-Industrie
- Fachgruppe Lacke
- Fachgruppe Mineralfarben
- Fachgruppe Textil-Lederhilfsmittel und Gerbstoffe
- Fachgruppe Pharmazeutische Industrie
- Fachgruppe Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Fachgruppe Leime, Klebstoffe und Gelatine
- Fachgruppe Seifen-, Wasch- und Reinigungsmittel-Industrie
- Fachgruppe Körperpflegemittel
- Fachgruppe Dachpappenindustrie
- Fachgruppe Tierkörperverwertung
- Fachgruppe Verarbeitung von Walen (z. Zt. außer Funktion)
- Fachabteilung Ferrolegierungen, Stahl- und Leichtmetallveredler
- Fachabteilung Photochemische Erzeugnisse
Zusätzlich nicht in Form von Fachgruppen bewirtschaftet wurden die Erzeugnisse:
- Buna (persönlicher Auftrag an Dr. Ambros, IG-Farben)
- Teerfarben und Teerfarbenzwischenprodukte (persönlicher Auftrag an Dr. von Schnitzler, IG-Farben)
- Stickstoff
- Phosphordüngemittel
Gehörten die Wirtschaftsgruppen bis 1942 nur zum Bereich des Reichswirtschaftsministeriums, so wurde ihre Stellung durch die kriegsbedingten Maßnahmen im Rahmen der Rüstungswirtschaft verändert. Der Erlass des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion vom 20. Apr. 1942 schuf zum einen zur Leistungssteigerung in den einzelnen Fertigungszweigen Ausschüsse und für die Zulieferungsproduktion Ringe und zum anderen zur stärkeren Abstimmung der Warenbewirtschaftung auf die Produktion einheitliche Lenkungsbereiche. Die Wirtschaftsgruppen mit ihren Fach- und Fachuntergruppen wurden innerhalb der Lenkungsbereiche zu Bewirtschaftungsstellen als ausführende Organe des Reichsbeauftragten der zuständigen Reichsstelle.
Mit dem Erlass zur Aufgabenverteilung in der Kriegswirtschaft vom 29. Okt. 1943, dem so genannten Bandwurmerlass, wurden weitere organisatorische Veränderungen vorgenommen. Der Gesamtbereich der Produktion wurde in 6 Produktions-Hauptbereiche gegliedert, wobei jeder Hauptbereich einem Amt entsprach. Für die den Ämtern zugeordneten Selbstverantwortungs- und Selbstverwaltungsorgane waren diese Ämter"Befehlsstellen für die Steuerung und Sicherung der von ihnen betreuten Produktion. Sie üben die fachliche Aufsicht über die ihnen unterstehenden Selbstverantwortungsorgane aus und sorgen für eine intensive Durchführung der diesen übertragenen Aufgaben und vertreten nötigenfalls gegenüber den anderen Ämtern die Erfüllung der Produktionsvoraussetzungen (Arbeitseinsatz, Verkehr,
Energie)" Der Erlass ordnete die Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie dem Rohstoffamt unter Präsident Hans Kehrl, speziell der Amtsgruppe 4 Chemie (Leiter: Dr. Kolb) zu.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hörten die Wirtschaftsgruppen faktisch auf zu existieren. Die rechtliche Liquidierung erfolgte erst am 20. Jan. 1956 mit dem Berliner"Gesetz über die Auflösung der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft" (GVBl. 1956 S.87).
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