Reichsgruppe Industrie

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Reichsgruppe Industrie 
Geschichte des Bestandsbildners Mit dem"Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaf" vom 27. Feb. 1934"Wiederaufbaugeset" (RGBl I 1934 S. 185f) wurde die rechtliche Grundlage für die Umgestaltung des bisherigen freien Verbandswesens geschaffen. § 1 des Gesetzes ermächtigte den Reichswirtschaftsminister: 1. Wirtschaftsverbände als alleinige Vertreter ihres Wirtschaftszweiges anzuerkennen 2. Wirtschaftsverbände zu errichten, aufzulösen oder miteinander zu vereinigen 3. Satzungen und Gesellschaftsverträge von Wirtschaftsverbänden zu ändern und zu ergänzen, insbesondere den Führergrundsatz einzuführen 4. die Führer von Wirtschaftsverbänden zu bestellen und abzuberufen und 5. Unternehmer und Unternehmungen an Wirtschaftsverbände anzuschließen. Die am 13. März 1934 durch Reichswirtschaftsminister Schmitt bekanntgegebene Organisationsstruktur der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (OGW) sah eine Gliederung der Wirtschaft in zwölf Hauptgruppen vor, davon sieben für die verschiedenen Industriezweige: I    Bergbau, Eisen- und Metallgewinnung II   Maschinenbau, Elektrotechnik, Optik, Feinmechanik III  Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie IV  Steine und Erden, Holz-, Bau-, Glas- und keramische Industrie V   Chemische, Papier- und Papier verarbeitende Industrie VI  Leder-, Textil- und Bekleidungsindustrie VII Nahrungsmittelindustrie. Die am 27. Nov. 1934 vom Reichswirtschaftsminister erlassene Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom Febr. 1934 (RGBl. I 1934 S. 1194) beseitigte diese Zersplitterung der Industrie durch die Zusammenfassung der sieben Gruppen in der Reichsgruppe Industrie, in die der Reichsstand/Reichsverband der Deutschen Industrie durch Anordnung des Reichswirtschaftsministers am 12. Jan. 1935 überführt wurde. Aus den übrigen Hauptgruppe VIII Handwerk, IX Handel, X Banken und XI Versicherungen wurden ebenfalls Reichsgruppen. Die Reichsgruppe Industrie war zugleich ein Teil der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, die dem Reichswirtschaftsministerium unterstand. Zusammen mit den übrigen Reichsgruppen Handwerk, Handel, Banken, Versicherungen, Energiewirtschaft, Fremdenverkehr (fachlich) und den Wirtschaftskammern (regional) bildete sie die Untergliederung der Reichswirtschaftskammer. Sie war nach Bezirken untergliedert in 26 Industrieabteilungen, die die Verbindung zwischen der Reichsgruppe Industrie und den Industrie-Unternehmungen herstellten. Den einzelfachlichen Unterbau der Reichsgruppe Industrie bildeten die Wirtschaftsgruppen, die in einer Anordnung des Reichswirtschaftsministers als alleinige Vertreter ihres Fachzweiges anerkannt wurden. Die auf dem jeweiligen Fachgebiet tätigen Unternehmen waren ihnen als Pflichtmitglieder angeschlossen, die Reichsgruppe Industrie selbst hatte keine Einzelmitglieder. Die Geschäftsführung der Reichsgruppe bestand 1941 aus folgenden 13 Abteilungen unter der Leitung des Hauptgeschäftsführers Dr. Karl Guth Abt. I     Organisation und Rechtswesen Abt. II    Innere Verwaltung, Verkehrswesen, Gewerbe-, Wasser- und Verwaltungsrecht, Judengesetzgebung Abt. III   Steuern Abt. IV   Außenhandel Abt. V    Absatzförderung, Patent-, Muster- und Zeichenwesen Abt. VI   Wehrwirtschaft, Rohstoffbewirtschaftung, Industrieausbau Abt. VII  Werkluftschutz, Werkschutz und Industrieschutz, Kolonialfragen Abt. VIII Marktordnung und Betriebswirtschaft Abt. IX   Kartellaufsicht Abt. X    Sozialwirtschaft Abt. XI   Industrielle Qualitätsarbeit Abt. XII  Bank-, Kredit- und Finanzierungsfragen, Gemeinschaftshilfe, Privates Versicherungswesen Abt. XIII Statistik und Wirtschaftsbeobachtung Angegliederte Dienststellen: Ausfuhrgemeinschaft für Kriegsgerät (AGK) Ab 6. Jan. 1944 galt folgende neue Gliederung: Generalreferat für Industrieabteilungen Abt. Z   Innere Verwaltung, Haushalt, Gemeinschaftshilfe, Versicherungsfragen Abt. I     Organisation und Recht Abt. II    Innere Wirtschaft (Rohstoffbewirtschaftung, allgemeine Produktion, Wehrwirtschaft, Wasser und Energie, Verkehr, Ostwirtschaft, Technisches Referat Abt. III   Marktordnung und Betriebswirtschaft Abt. IV   Steuern und Finanzfragen Abt. V    Sozialeirtschaft, Kriegsschäden Abt. VI   Außenwirtschaft einschl. Industrieverschleppung, Messe- und Ausstellungswesen, Werbung Abt. VII  Werkluftschutz Abt. VIII Statistik und Wirtschaftsbeobachtung Angeliedert: Nachrichtenstelle und Ausfuhrgemeinschaft für Kriegsgerät Leiter der Reichsgruppe Industrie waren: bis Dez. 1934: Gustav Krupp von Bohlen-Halbach ab Dez. 1934: Ewald Hecker, Leiter der Reichswirtschaftskammer 1935: Ernst Trendelenburg, Aufsichtsratsvorsitzender der Vereinigten Industrie-Unternehmungen AG (VIAG) und der Reichskreditgesellschaft AG ab Dez. 1936: Gottfried Dierig, Christian Dierig AG und Leiter der Wirtschaftsgruppe Industrie ab Nov. 1938: Wilhelm Zangen, Generaldirektor der Mannesmann-Röhrenwerke Als beratende Gremien der Reichsgruppe fungierten neben dem im Gesetz vorgesehenen Beirat der sogenannte Große Beirat und zahlreiche Ausschüsse. Dem Großen Beirat gehörten neben den Beiratsmitgliedern die Leiter der Wirtschaftsgruppen und Industrieabteilungen sowie die Vorsitzenden der 24 (1941) Ausschüsse an. Die Geschäfsführung der Ausschüsse lag bei den jeweils fachlich zuständigen Abteilungen. 
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