Reichsgruppe Industrie
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Reichsgruppe Industrie
Geschichte des Bestandsbildners
Mit dem"Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaf" vom 27. Feb. 1934"Wiederaufbaugeset" (RGBl I 1934 S. 185f) wurde die rechtliche Grundlage für die Umgestaltung des bisherigen freien Verbandswesens geschaffen. § 1 des Gesetzes ermächtigte den Reichswirtschaftsminister:
1. Wirtschaftsverbände als alleinige Vertreter ihres Wirtschaftszweiges anzuerkennen
2. Wirtschaftsverbände zu errichten, aufzulösen oder miteinander zu vereinigen
3. Satzungen und Gesellschaftsverträge von Wirtschaftsverbänden zu ändern und zu ergänzen, insbesondere den Führergrundsatz einzuführen
4. die Führer von Wirtschaftsverbänden zu bestellen und abzuberufen und
5. Unternehmer und Unternehmungen an Wirtschaftsverbände anzuschließen.
Die am 13. März 1934 durch Reichswirtschaftsminister Schmitt bekanntgegebene Organisationsstruktur der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (OGW) sah eine Gliederung der Wirtschaft in zwölf Hauptgruppen vor, davon sieben für die verschiedenen Industriezweige:
I Bergbau, Eisen- und Metallgewinnung
II Maschinenbau, Elektrotechnik, Optik, Feinmechanik
III Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie
IV Steine und Erden, Holz-, Bau-, Glas- und keramische Industrie
V Chemische, Papier- und Papier verarbeitende Industrie
VI Leder-, Textil- und Bekleidungsindustrie
VII Nahrungsmittelindustrie.
Die am 27. Nov. 1934 vom Reichswirtschaftsminister erlassene Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom Febr. 1934 (RGBl. I 1934 S. 1194) beseitigte diese Zersplitterung der Industrie durch die Zusammenfassung der sieben Gruppen in der Reichsgruppe Industrie, in die der Reichsstand/Reichsverband der Deutschen Industrie durch Anordnung des Reichswirtschaftsministers am 12. Jan. 1935 überführt wurde. Aus den übrigen Hauptgruppe VIII Handwerk, IX Handel, X Banken und XI Versicherungen wurden ebenfalls Reichsgruppen.
Die Reichsgruppe Industrie war zugleich ein Teil der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, die dem Reichswirtschaftsministerium unterstand. Zusammen mit den übrigen Reichsgruppen Handwerk, Handel, Banken, Versicherungen, Energiewirtschaft, Fremdenverkehr (fachlich) und den Wirtschaftskammern (regional) bildete sie die Untergliederung der Reichswirtschaftskammer. Sie war nach Bezirken untergliedert in 26 Industrieabteilungen, die die Verbindung zwischen der Reichsgruppe Industrie und den Industrie-Unternehmungen herstellten. Den einzelfachlichen Unterbau der Reichsgruppe Industrie bildeten die Wirtschaftsgruppen, die in einer Anordnung des Reichswirtschaftsministers als alleinige Vertreter ihres Fachzweiges anerkannt wurden. Die auf dem jeweiligen Fachgebiet tätigen Unternehmen waren ihnen als Pflichtmitglieder angeschlossen, die Reichsgruppe Industrie selbst hatte keine Einzelmitglieder.
Die Geschäftsführung der Reichsgruppe bestand 1941 aus folgenden 13 Abteilungen unter der Leitung des Hauptgeschäftsführers Dr. Karl Guth
Abt. I Organisation und Rechtswesen
Abt. II Innere Verwaltung, Verkehrswesen, Gewerbe-, Wasser- und Verwaltungsrecht, Judengesetzgebung
Abt. III Steuern
Abt. IV Außenhandel
Abt. V Absatzförderung, Patent-, Muster- und Zeichenwesen
Abt. VI Wehrwirtschaft, Rohstoffbewirtschaftung, Industrieausbau
Abt. VII Werkluftschutz, Werkschutz und Industrieschutz, Kolonialfragen
Abt. VIII Marktordnung und Betriebswirtschaft
Abt. IX Kartellaufsicht
Abt. X Sozialwirtschaft
Abt. XI Industrielle Qualitätsarbeit
Abt. XII Bank-, Kredit- und Finanzierungsfragen, Gemeinschaftshilfe, Privates Versicherungswesen
Abt. XIII Statistik und Wirtschaftsbeobachtung
Angegliederte Dienststellen: Ausfuhrgemeinschaft für Kriegsgerät (AGK)
Ab 6. Jan. 1944 galt folgende neue Gliederung:
Generalreferat für Industrieabteilungen
Abt. Z Innere Verwaltung, Haushalt, Gemeinschaftshilfe, Versicherungsfragen
Abt. I Organisation und Recht
Abt. II Innere Wirtschaft (Rohstoffbewirtschaftung, allgemeine Produktion, Wehrwirtschaft, Wasser und Energie, Verkehr, Ostwirtschaft, Technisches Referat
Abt. III Marktordnung und Betriebswirtschaft
Abt. IV Steuern und Finanzfragen
Abt. V Sozialeirtschaft, Kriegsschäden
Abt. VI Außenwirtschaft einschl. Industrieverschleppung, Messe- und Ausstellungswesen, Werbung
Abt. VII Werkluftschutz
Abt. VIII Statistik und Wirtschaftsbeobachtung
Angeliedert: Nachrichtenstelle und Ausfuhrgemeinschaft für Kriegsgerät
Leiter der Reichsgruppe Industrie waren:
bis Dez. 1934: Gustav Krupp von Bohlen-Halbach
ab Dez. 1934: Ewald Hecker, Leiter der Reichswirtschaftskammer
1935: Ernst Trendelenburg, Aufsichtsratsvorsitzender der Vereinigten Industrie-Unternehmungen AG (VIAG) und der Reichskreditgesellschaft AG
ab Dez. 1936: Gottfried Dierig, Christian Dierig AG und Leiter der Wirtschaftsgruppe Industrie
ab Nov. 1938: Wilhelm Zangen, Generaldirektor der Mannesmann-Röhrenwerke
Als beratende Gremien der Reichsgruppe fungierten neben dem im Gesetz vorgesehenen Beirat der sogenannte Große Beirat und zahlreiche Ausschüsse. Dem Großen Beirat gehörten neben den Beiratsmitgliedern die Leiter der Wirtschaftsgruppen und Industrieabteilungen sowie die Vorsitzenden der 24 (1941) Ausschüsse an. Die Geschäfsführung der Ausschüsse lag bei den jeweils fachlich zuständigen Abteilungen.
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