Reichswirtschaftsgericht

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Reichswirtschaftsgericht 
Geschichte des Bestandsbildners Im Juni 1915 als Reichsschiedsgericht für Kriegsbedarf errichtet; 1916 in Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft und 1919 in Reichswirtschaftsgericht (RWG) umbenannt. Es war zuständig für Streitfragen zu vom Reich per Gesetz übernommenen Verpflichtungen insbesondere aus Anlass der Überführung der Kriegs- in die Friedenswirtschaft, der Durchführung der Waffenstillstands- und Friedensverträge sowie auf dem Gebiet der allgemeinen Wirtschaft, hier v.a. zu Fragen der staatlichen Wirtschaftslenkung und der Festlegung von Tumultschäden. 1923 wurde durch Verordnung gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellung ein Kartellgericht beim Reichswirtschaftsgericht mit der Zuständigkeit für Streitfragen bei der Handhabung der Erzeugung oder des Absatzes, der Anwendung von Geschäftsbedingungen und der Art der Preisfestsetzung errichtet. Durch Führererlass vom 3. Apr. 1941 wurde das Reichswirtschaftsgericht mit dem Reichsverwaltungsgericht vereinigt und seine Aufgaben durch den 6. Senat des Reichsverwaltungsgerichts (Bestand R 122) fortgeführt. 
Reichswirtschaftsgericht 

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