Verband technisch-keramischer Fabriken

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Verband technisch-keramischer Fabriken 
Geschichte des Bestandsbildners Der Verband deutscher elektrotechnischer Porzellanfabriken (e. V.) wurde durch einen Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 12. April 1943 in den Verband technisch-keramischer Fabriken umgewandelt. Gleichzeitig wurden die Vereinigten Hochspannung-Isolatoren-Werke GmbH im Rahmen der Kartellvereinfachung mit Wirkung vom 1. April 1943 mit dem Verband technisch-keramischer Fabriken vereinigt. Rechtliche Grundlagen dieses Zwangszusammenschlusses waren durch die Marktaufsichtsverordnung vom 20. Oktober 1942 gegeben (vgl. R 10 XI/3; Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 12. April 1943 (Umdruck)). Nachdem sich bereits im Juli 1942 der Verband deutscher Steatitfabriken e. V., Nürnberg, dem Verband deutscher elektrotechnischer Porzellanfabriken angeschlossen hatte, waren damit alle Herstellerfirmen, die bisher den drei Verbänden angehört hatten, in einem Verband zusammengefasst. Die Wirtschaftsgruppe Keramische Industrie entschied in Zweifelsfällen, ob ein Erzeugnis in das Gebiet der technischen Keramik fiel. Entsprechend der früheren Gliederung wurde jedoch eine Aufteilung der Geschäftsstelle des neu gegründeten Verbandes in verschiedene Büros beibehalten. Diese befanden sich in: Berlin W 30, Viktoria-Luise Platz 7; Berlin-Schöneberg, Innsbrucker Straße 14/15; Nürnberg, Josephsplatz 20. Die Aufgaben des Verbandes sind in § 2 der Satzung des Verbandes technisch-keramischer Fabriken definiert: "Der Verband hat die Aufgabe, eine umfassende Marktregelung auf dem Gebiet der technischen Keramik durchzuführen, insbesondere wird er auf folgenden Gebieten tätig sein: Geschäftsführer des Verbandes waren Dr. Pritsche und Dr. Demuth, die in dieser Funktion schon als Geschäftsführer des Verbandes deutscher elektrotechnischer Porzellanfabriken tätig gewesen waren. Auf der ersten Sitzung des Verwaltungsrates am 18. November 1943 wurden Aufgaben des Verbandes auf Ausschüsse übertragen. Die Aufgabe des Verwaltungsrates bestand darin, die Tätigkeit der Ausschüsse aufeinander abzustimmen sowie entscheidend und beratend einzugreifen. Folgende Ausschüsse wurden gebildet oder waren geplant: Ausschuß für Hochspannungsmaterial, Niederspannungsmaterial, Steatit, Hochfrequenz, Poröse Artikel, Chemisch-technisches Material, Gas-Acetylen und Vereinheitlichung der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (vgl. R 10 XI/3; 1. Sitzung des Verwaltungsrates des VTKF vom 18. November 1943) Im April 1943 wurde der Verband technisch-keramischer Fabriken auf Anordnung XVI /43 des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung als Bewirtschaftungsstelle im Lenkungsbereich Keramik eingesetzt. Im Juli 1943 wurde der Verband ebenfalls als Bewirtschaftungsstelle der Überwachungsstelle beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit im Protektorat Böhmen und Mähren bestimmt. Während der Sonderring"Technische Kerami" für alle technisch-keramischen Erzeugnisse die Tätigkeit als Bewirtschaftungsstelle ausübte, war der Verband lediglich für Porzellan-Radiatoren zuständig (Vgl. R 10 XI/66). 
Verband technisch-keramischer Fabriken 

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