Verkaufsgemeinschaft Sanitärkeramik

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Verkaufsgemeinschaft Sanitärkeramik 
Geschichte des Bestandsbildners Die Verkaufsgemeinschaft Sanitärkeramik wurde aufgrund der Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 28. Januar 1943 (vgl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 26 vom 2. Februar 1943) errichtet. Rechtliche Grundlagen dieses Zwangszusammenschlusses waren durch das Gesetz über die Errichtung von Zwangskartellen vom 15. Juli 1933 (vgl. RGBl. I S. 488) sowie mit der Verordnung über Gemeinschaftswerke in der gewerblichen Wirtschaft vom 4. September 1939 (vgl. RGBl. I S. 1621) und der Marktaufsichtsverordnung vom 20. Oktober 1942 (vgl. RGBl. I S. 619) gegeben. Unter Ausschluss der Liquidation wurden der Verband sanitär-keramischer Werke, Heidelberg, die Treuhandgesellschaft der sanitär-keramischen Industrie GmbH, Heidelberg, die Sanitätskeramik GmbH, Berlin, die Feuertonverkauf GmbH, Heidelberg und die Verkaufsstelle für Eisenbahnbedarfsgegenstände aus keramischen Werkstoffen GmbH, Berlin, in dieser Verkaufsgemeinschaft vereinigt, die damit alle Herstellerwerke sanitär-keramischer Waren aus Porzellan, Steingut, Edelfeuerton und deutschem Feuerton umfasste. Organe der Verkaufsgemeinschaft Sanitärkeramik, die den Status einer juristischen Person des privaten Rechts besaß, waren der Verwaltungsrat, die Mitgliederversammlung und die Geschäftsführung. Die einzelnen Aufgaben wurden in § 2 der Satzung, die Bestandteil der Anordnung vom 28. Januar 1943 war, eingehend definiert: "(1) Die Verkaufsgemeinschaft hat die Aufgabe, eine umfassende Marktregelung auf dem Gebiete der sanitär-keramischen Industrie durchzuführen; insbesondere wird die Verkaufsgemeinschaft auf folgenden Gebieten tätig sein: (2) Die Tätigkeit der Verkaufsgemeinschaft ist nicht auf die Erzielung eigener Gewinne gerichtet" Durch Beschluss des Verwaltungsrates begann die Verkaufstätigkeit am 1. April 1943. Die Verkaufsstelle für Eisenbahnbedarfsgegenstände wurde am 1. Oktober 1943 in die Verkaufsgemeinschaft überführt (vgl. R 10 X/11: Prüfung des Jahresabschlusses 1943). Als Geschäftsführer wurden Dr. Ewald Schulz, der bisherige Geschäftsführer der Sanitätskeramik GmbH, und Otto Heinstein, bisheriger Geschäftsführer des Verbandes sanitär-keramischer Werke und der Feuertonverkauf GmbH, bestellt. Nachdem Otto Heinstein aus gesundheitlichen Gründen die Geschäftsführung niedergelegt hatte, blieb Dr. Ewald Schulz bis zum Ende des Krieges alleiniger Geschäftsführer. Als Geschäftsstelle wurde die der Sanitätskeramik GmbH in Berlin übernommen (vgl. R 10 X/20: Sitzung der Mitglieder der Verkaufsgemeinschaft am 9. März 1943). Mit der Gründung der Verkaufsgemeinschaft Sanitärkeramik sollten Spannungen unter den Firmen der sanitär-keramischen Branche behoben werden. Direktor Roscher, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Sanitätskeramik GmbH sagte auf der ordentlichen Gesellschafter-Versammlung vom 7. Dezember 1943:"Spannungen, die sich später insb. zwischen dem Werkstoff Hartsteingut und dem Werkstoff Porzellan ergaben, führten vorübergehend zu einer Notlösung in Form der Treuhandgesellschaft der sanitär-keramischen Industrie GmbH, Heidelberg, und da die Industrie die Gesamtlösung nicht fand, wurde dann Anfang 1943 die Verkaufsgemeinschaft Sanitärkeramik seitens des Reichswirtschaftsministeriums verfügt, wodurch eine Bereinigung im Kartell- und Syndikatswesen auch in der sanitär-keramischen Industrie durchgeführt wurde (vgl. R 10 X/16: Ordentliche Gesellschafter-Versammlung der Sanitätskeramik GmbH am 7. Dezember 1943). Zur Organisation der Verkaufsgemeinschaft liegen nur wenige Informationen vor. Neben drei Verkaufsabteilungen für die jeweiligen Werkstoffe Steingut, Porzellan und Deutschen Feuerton und Edelfeuerton bestand eine Auslandsabteilung. Daneben existierten Ausschüsse für Export und Auftragsverlagerung, ein"Keramischer Ausschus", ein"sanitär-technischer Ausschus" und eine Händler-Kommission (vgl. R 10 X/21: Sitzungen der Mitglieder des Verwaltungsrates am 16. Februar 1943 und am 1. November 1944). Im April 1943 wurde die Verkaufsgemeinschaft Sanitärkeramik als eine von sechs Bewirtschaftungsstellen im Lenkungsbereich Keramik eingesetzt. Aufgaben und Funktion der Bewirtschaftungsstellen sind in § 2 der Anordnung XVI/43 des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung definiert (vgl. Anordnung XVI/43 des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung (in: Dt. Reichsanzeiger Nr. 91 vom 19. April 1943)). Die offizielle Bezeichnung lautete: Verkaufsgemeinschaft Sanitärkeramik als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung. Leiter war Walter Runde. Zur Intensivierung der Kriegswirtschaft und zur Beseitigung von Engpässen waren auf Anordnung des Reichsministers für Bewaffnung und Munition Ausschüsse und Ringe gebildet worden. Die Beauftragten in der Industrie waren ermächtigt, über alle Bindungen der Konzerne, Verbände, Kartelle und ähnliche Organisationen hinaus für die"rasche Beseitigung von Hemmnisse" zu sorgen (vgl. Erlasse des Reichsministers für Bewaffnung und Munition vom 20.04.1942 und vom 15.01.1943 (in: Nachrichten des Reichsministers für Bewaffnung und Munition, Nr. 3 vom 06.05.1942 und Nr. 19 vom 08.02.1943)). Dieses bedeutete eine Entmachtung der Reichsstellen in ihrer Kontrolle über die Bewirtschaftungsstellen, soweit diese nach der fachlichen Neugliederung durch Ausschüsse und Ringe gesteuert wurden. Auf dem Gebiet"Technisches Glas und Kerami" bestand neben der Stelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung der Hauptring"Technisches Glas und Kerami". Die Verkaufsgemeinschaft Sanitärkeramik wurde in diesem Hauptring als"Sonderring Sanitärkerami" eingegliedert. Die innere Organisation bestand aus vier Arbeitsringen, die nach entsprechenden Arbeitsgebieten gebildet worden waren. Leiter des Sonderrings war Walter Runde, Geschäftsführer Dr. Ewald Schulz, im Februar 1945 wurde Kurt Schoeller zum Leiter ernannt (vgl. R 10 X/60: Organisation des Sonderrings Sanitärkeramik vom 28.08.1944). 
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