Stickstoffsyndikat GmbH

http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002429-r_10_ix-deu-de_1958_f635421d_d34d_4e5a_bc32_e8526d4dd1e6_deu an entity of type: Instantiation

Stickstoffsyndikat GmbH 
Geschichte des Bestandsbildners Ausschlaggebend für die Gründung eines Kartells der Stickstoffwirtschaft nach dem Ersten Weltkrieg war neben dem durch die Vielzahl der entstandenen stickstofferzeugenden Betriebe verschärften Wettbewerb in erster Linie auch das Bestreben des Staates nach Kontrolle der Preise v.a. bei Düngerstickstoff im Interesse der Landwirtschaft als Großverbraucher. Bereits im Ersten Weltkrieg war die Stickstoffwirtschaft von einem dem Kriegsamt unterstehenden Reichskommissar überwacht und gelenkt worden (Bekanntmachung über Stickstoff vom 17. Jan. 1917, RGBl S 59). Schon bald, nachdem die Badische Anilin- und Sodafabrik Ludwigshafen (BASF) mit ihrer nach dem Haber-Bosch-Verfahren hergestellten Stickstofferzeugung auf den Markt kam, traf sie absatzregelnde Absprachen mit der Deutschen Ammoniak-Verkaufsvereinigung (DAVV), dem größten Produzenten von Kokereistickstoff und nach dem Ausbau und der Neuerrichtung weiterer Stickstoffwerke, v.a. in Oppau/Rhein und in Leuna b. Merseburg, kam schließlich der Plan zu einem Zusammenschluss der gesamtem deutschen Stickstoffindustrie auf. Im Mai 1919 vereinigten sich die drei größten Erzeugergruppen zum Stickstoffsyndikat. Dies waren: - die BASF mit den Werken Oppau und Leuna - die Bayrischen Stickstoffwerke mit den Werken Trostberg sowie den Reichswerken in Piesteritz und Chorzow - die in der DAVV zusammengeschlossenen Zechen des rheinisch- westfälischen Industriebezirks, die oberschlesischen Kokswerke sowie die in der wirtschaftlichen Vereinigung deutscher Gaswerke vereinigten Gasanstalten. Die zusammengeschlossenen Betriebe, die ca. 95 % des Gesamtvolumens an Stickstoffdüngemitteln herstellten, verzichteten auf den eigenen Verkauf ihrer Produkte, übertrugen ihn auf das Syndikat, das nunmehr in eigenem Namen für Rechnung seiner Gesellschafter den Verkauf übernahm. Die Reichsregierung sicherte sich bei der Gründung des Syndikats die Möglichkeit der Einflussnahme auf dessen Preis- und Verkaufspolitik in erster Linie durch Bestellung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates und ein unbedingtes Vetorecht bei Preiserhöhungen. Darüber hinaus war sie laut Statut berechtigt, einen der Geschäftsführer vorzuschlagen und seine Abberufung zu verlangen sowie drei Mitglieder des Verwaltungsrates zur Wahl vorzuschlagen. Die Zuständigkeit für die Stickstoffwirtschaft lag dabei zunächst beim Reichsschatzministerium, nach dessen Auflösung beim Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft ohne dass das Syndikat jedoch jemals nachgeordnete Behörde des Ministeriums war. Die Umwandlung in ein Zwangssyndikat ähnlich wie in der Kaliindustrie ist auch nach 1933 offensichtlich nicht erfolgt. Die Einflussnahme der Reichsregierung wurde 1924 durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages eingeschränkt, indem die Ernennung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates sowie das Vetorecht der Reichsregierung bei Preiserhöhungen wegfielen. Anstelle des Vetorechts trat eine Einigungsstelle, die sich aus je einem Vertreter der Industrie, der Landwirtschaft und der Reichsregierung zusammensetzte. 
Stickstoffsyndikat GmbH 

data from the linked data cloud