Reichsvereinigung Bastfaser
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Reichsvereinigung Bastfaser
Geschichte des Bestandsbildners
Die Reichsvereinigung Bastfaser (RVB) wurde durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers und des Ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 19. März 1942 (RGBl. I S. 132) errichtet. Rechtliche Grundlagen waren das Gesetz über die Errichtung von Zwangskartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. I S. 488), die Verordnung über Gemeinschaftswerke in der gewerblichen Wirtschaft vom 4. Sept. 1939 (RGBl. I S. 1621) und das Reichsnährstandsgesetz vom 13. Sept. 1933 (RGBl. I S 626).
Der RVB als juristischer Person des Privatrechts gehörten alle Erzeuger, Hersteller, Verarbeiter und Veredler von Bastfaserpflanzen sowie die Händler der daraus gewonnenen Produkte an. Sie war somit eine gemeinsame Organisation der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft. Ihre vorrangigen Aufgaben waren die Leistungssteigerung und die Sicherung der Marktordnung (v. a. Festsetzung von Preisen sowie Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) Die RVB unterlag dem Aufsichts- und Eingriffsrecht des Reichswirtschaftsministeriums.
Man legte vor allem Wert auf Produktionssteigerung, die Erschließung neuer Rohstoffquellen sowie Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit. Die RVB unterlag dem Aufsichts- und Eingriffsrecht des Reichswirtschaftsministers:
Ihre Organe waren:
Entsprechend ihren Aufgaben war die RVB in 9 Referate gegliedert:
Für die Bewirtschaftungsaufgaben errichtete man zunächst 5 Abteilungen:
Daneben gab es besondere Abteilungen für die allgemeine Verwaltung und Personalverwaltung (vgl. zu dem Vorangehenden den 1. Arbeitsbericht der RVB von 1942 (in R 10 I/1)).
Die seit 1939 bestehende"Reichsvereinigung für Bastfasern Gmb" wurde unter Umbenennung in"Reichsbastfaster Gmb" als Geschäftsabteilung der RVB angegliedert. Sie behielt aber weiterhin ihre rechtliche Selbständigkeit. Ihre Aufgabe bestand darin, die bei der Förderung und Sicherung der Bastfaserwirtschaft notwendigen Geschäfte zu betreiben. Außerdem oblag ihr die Durchführung der treuhänderischen und finanziellen Aufgaben der RVB.
Organe der Reichsbastfaser GmbH waren:
Durch die gleiche Verordnung vom 19. März 1942 wurden die Erzeuger und Sammelstellen von inländischen Bastfaserpflanzen im"Reichsverband für inländische Bastfaserpflanze" (Reichsverband), der eine Körperschaft des öffentlichen Rechts war, zusammengefasst. Er gehörte dem Reichsnährstand an und setzte die Arbeit des Beauftragten des Reichsnährstandes für Wolle und inländische Faserpflanzen auf dem Gebiet der Erzeugung und des Absatzes von Faserpflanzen fort.
Seine Organe waren:
Der Reichsverband war Mitglied der RVB. Die enge Verknüpfung zwischen Landwirtschaft und gewerblicher Wirtschaft kam dadurch zum Ausdruck, dass die Befugnisse seiner Geschäftsführung durch die der RVB ausgeübt wurden. Neben der RVB existierte weiterhin die am 24. März 1934 errichtete Überwachungs- bzw. Reichsstelle für Bastfasern, die mit Wirkung vom 1. Januar 1943 in der Reichsstelle für Textilwirtschaft aufging. Deren Tätigkeit war aber auf Planung, Lenkung und Kontrolle der Bewirtschaftung beschränkt, nachdem sie die eigentlichen Bewirtschaftsaufgaben auf die RVB übertragen hatte. Für die Überwachung der Produktion und die Verteilung der Kontingente war die Fachgruppe Bastfaserindustrie zuständig. Leiter dieser Fachgruppe war ebenfalls Dr. Gruber (vgl. Ausführliche Schilderung der Veränderungen im 2. Arbeitsbericht der RVB von 1943 (in R 10 I/2)). Der Sitz der RVB, des Reichsverbandes, der Reichsbastfaser GmbH und der Fachgruppe Bastfaserindustrie in Berlin W 15, Kurfürstendamm 199 fiel am 30. Januar 1944 einem Bombenangriff zum Opfer. Daraufhin erfolgte eine Verlegung nach Weißenfels/Saale, bevor im Juli 1944 das neue Dienstgebäude in Berlin SW 61, Gitschiner Str. 13 übernommen wurde. Ab 1943/44 hatte die RVB Ausweichstellen in Weißenfels und in Landeshut/Schlesien.
Reichsvereinigung Bastfaser