. . "Reichsfilmintendanz"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nDie durch Erlass des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda vom 28. Februar 1942 errichtete Reichsfilmintendanz fungierte zunächst als Holdinggesellschaft für die Ufa und andere vom Reich erworbene Filmfirmen und war für Fragen der Filmkunst zuständig.\n\nIm Jahre 1944 sollte die Reichsfilmintendanz zu einer selbständigen Behörde unter der verwaltungsmäßigen Aufsicht des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda mit einem eigenen Etat ausgestattet werden, der von den Abteilungen Haushalt und Personal des Propagandaministeriums überwacht wurde. Die vollständige Loslösung von der Ufi scheint aber doch nicht mehr vollzogen worden zu sein. Die Haushaltsmittel für die Reichsfilmintendanz ließ sich das Ministerium vierteljährlich von der Ufi erstatten [BArch R 55/ 778 Vermerk vom 24.07.1944], die Kassengeschäfte wurden von der Reichskulturkammer mit wahrgenommen.\n\nDem Reichsfilmintendanten Fritz Hippler, ab April 1944 Hans Hinkel oblag die Leitung der gesamten Filmproduktion. Dazu gehörten:\n\n- die Gesamtplanung (einschließlich Kultur- und Zeichenfilm),\n\n- die Genehmigung von Stoffen, Drehbüchern, Kostenanschlägen einschließlich Bestimmung des Ausmaßes, der Farbe und der Besetzung des Films,\n\n- die Gestaltung der Gagen und Verträge mit Filmschaffenden, der Honorare und Verträge der Autoren (Rechte und Drehbuch) und Komponisten, sowie Genehmigung derselben,\n\n- die Anordnung von Änderungen und Nachaufnahmen sowie die Genehmigung von Kostenüberschreitungen.\n\nMitwirken konnte der Reichsfilmintendant bei der Bestellung von Produktionschefs und allen leitenden Angestellten des Produktionssektors und bei der Disposition der Ateliers nach den Erfordernissen der Produktion.\n\nDer Reichsfilmintendant beteiligte den Reichsbeauftragten für die deutsche Filmwirtschaft bei allen grundsätzlichen Fragen der Filmproduktion [BArch, R 109 III/ 2 Organisationsplan für das deutsche Filmwesen 1944].\n\nNachdem Hinkel das Amt des Reichsfilmintendanten mit Wirkung vom 02. Mai 1944 angetreten hatte, bestand in seiner Person eine Personalunion zwischen dem Leiter der Abteilung Film des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda.\n\nDie hier vorliegenden 67 Bände bieten eher einen Einblick in personelle, finanzielle und technische Probleme der Filmproduktion der Jahre 1943-1945 und weniger Informationen zu filmkünstlerischen Fragestellungen. Hervorzuheben sind neben den Protokollen über Sitzungen der Produktionschefs und den Berichten der Reichsfilmintendanz über den Stand der Dreharbeiten drei Bände (Nr. 13-15) mit Ministerialvorlagen an Goebbels und die Aufstellungen über die vorliegenden Filmreservestoffe.\n\nÜberliefert sind ferner Unterlagen über die Personalplanung für die Filmproduktion, UK-Stellungen von Schauspielern, Regisseuren und Filmschaffenden sowie das Bemühen um die Aufrechterhaltung der Filmherstellung angesichts der Mangellage bei verschiedenen Rohstoffen.\n\nDie Dienststelle des Reichsfilmintendanten befand sich in Berlin, Krausenstr. 35-36.\n\nNach einem Bombenschaden, bei dem vermutlich auch Akten vernichtet worden sind, wurde sie im Oktober 1944 in die Schlüterstr. 45 verlegt, wo sie Untermieter der Reichskulturkammer war."@deu . "Reichsfilmintendanz"@deu . .