Reichsverband der Deutschen Presse
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Reichsverband der Deutschen Presse
Geschichte des Bestandsbildners
Der Reichsverband der Deutschen Presse wurde im Jahre 1910 als Fachorganisation der Deutschen Redakteure und Journalisten gegründet. Seine Zielsetzung lag insbesondere in der Wahrnehmung berufsständischer Interessen wie z.B. in der Gewährung von Rechtsschutz und in der sozialen Fürsorge für seine Mitglieder. Kurz nach der Übernahme durch die NSDAP wurde der Verband dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unterstellt und als Fachverband der Reichspressekammer angeschlossen. Im Zuge seiner Gleichschaltung wurde am 30. April 1933 der spätere Reichspressechef Dr. Otto Dietrich zum Leiter gewählt.
Einer der stellvertretenden Vorsitzenden wurde Hauptmann a.D. Wilhelm Weiss, der seit April 1933 auch Vorsitzender des Landesverbandes Berlin war. Nach der Berufung von Dietrich zum Vizepräsidenten der Reichspressekammer wurde Wilhelm Weiss Leiter des Reichsverbandes. (1)
Mit dem Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 (RGBl. I, S. 713) wurde der Verband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; seine Aufgaben wurden in dem Gesetz bis in die Einzelheiten geregelt. (2) Wer überhaupt journalistisch tätig werden durfte , musste in die Berufsliste des Reichsverbandes aufgenommen worden sein. Somit wurde der Journalismus bereits"an der Quell" reguliert und weitere Zensurmaßnahmen waren nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Im Jahre 1937 zählte der Verband 15360 Mitglieder.
Es existierten folgende Organe:
a) Der Beirat:
Er gliedert sich in den Kleinen Führerrat, der, vom Leiter nach Bedarf einberufen, Verbandspolitik und Geschäftsführung unterstützen sollte, dann in den aus den Leitern der Landesverbände oder deren Stellvertreter gebildeten Reichsausschuss, endlich in die Fachausschüsse der verschiedenen im RDP vertretenen Interessengruppen.
Der Kleine Führerrat setzte sich im Jahre 1935 aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Hauptschriftleiter Karoly Kampmann, Leiter des Landesverbandes Berlin,
Hauptschriftleiter Alfred Ingemar Berndt, Deutsches Nachrichtenbüro,
Schriftleiter Gunter "Alquen,"Völkischer Beobachte",
Hauptschriftleiter Fritz Lucke,"Berliner Nachtausgab",
Hauptschriftleiter Dr. Karl Silex,"Deutsche Allgemeine Zeitun",
und
Hauptschriftleiter Hans Schwarz van Berk,"Angrif".
Die Fachausschüsse hatten im Jahre 1935 folgende Leiter:
Kritiker: C. M. Koehn, Berlin
Zeitschriftenleiter: Walter E. Schulz, Berlin
Wirtschaftsschriftleiter: Dr. Walter Croll, Berlin
Sportschriftleiter: Dr. Hans Bollmann, Berlin
Schriftleiterin: Annie Juliane Richert, Berlin
Bildberichterstatter: Dr. Hans Diebow, Berlin
Pressezeichner: Karl Benedek, Berlin
Rundfunkpresse: Heinz Franke, Rehbrücke bei Potsdam Freier
Mitarbeiter: Dr. Herbert Gerigk, Berlin
Jugendpresse: Oberbannführer Erich Fischer, Berlin.
Nur der Fachausschuss der Bildberichterstatter (später Reichsausschuss der Bildberichterstatter genannt) scheint, bedingt durch den gewaltigen Umfang der Bildberichterstattung während des Krieges eine gewisse Bedeutung gewonnen zu haben.
b) Der Reichspressetag:
Der Reichspressetag war das Jahrestreffen der Schriftleiter.
c) Die Berufsgerichte :
Die Berufsgerichte sollten Ausdruck des im Reichsverband der Deutschen Presse verkörperten berufsständischen Denkens sein und eine berufseigene und unabhängige Gerichtsbarkeit gewährleisten. Neben den Verfahren gegen Schriftleiter wegen Verstößen gegen das Schriftleitergesetz, die teilweise auf Anordnung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda eingeleitet wurden, lag in ihrer Zuständigkeit auch die letzte Entscheidung über Eintragung oder Löschung in der Berufsliste, die über die Möglichkeit der Ausübung des Berufs entschied. Zudem übten die Berufsgerichte eine Gutachtertätigkeit aus bei der Beurteilung von Kündigungen, deren Rechtmäßigkeit bestritten wurde, und griffen somit direkt in das Verhältnis zwischen Verleger und Schriftleiter ein.
Die erste Instanz bildeten die Bezirksgerichte der Presse, die sich am Sitz eines jeden Landesverbands befanden. Je sechs Schriftleiter und sechs Verleger waren als Beisitzer, sechs Schriftleiter und sechs Verleger als stellvertretende Beisitzer bestellt. Ihre Zahl wurde später aus finanziellen Erwägungen reduziert. (3)
d ) Hauptgeschäftsführer und Hauptgeschäftsstelle:
Dem Hauptgeschäftsführer oblag die Führung der Hauptgeschäftsstelle und die Aufsicht über die Landesverbände sowie die Zentralhilfskasse und die Reichspresseschule. Hauptgeschäftsführer war bis Ende 1934 Prof. Alfred Herrmann; ihm folgten im Juni 1935 Wilhelm Ihde (4) und ab Mai 1937 Dr. Hans Henningsen. Ab Januar 1945 übernahm Dr. Gertrud Hoffmann, die Leiterin der Abteilung Berufsliste, kommissarisch das Amt.
Während der Jahre, in denen Wilhelm Ihde Hauptgeschäftsführer war, bestand die Hauptgeschäftsstelle aus folgenden Abteilungen : (5)
Referat 1: Hauptgeschäftsführer:
Ihm oblag außer der Vertretung des Leiters der allgemeine Geschäftsverkehr, das Personalwesen, die Organisation (soweit der Leiter darauf keine Einfluss nahm), politische Angelegenheiten, die Anwendung des Schriftleitergesetzes im Einvernehmen mit dem Referat 2, das Finanzwesen und die allgemeine Verwaltung.
Referat 2 : Justitiar:
Zu seinem Arbeitsbereich gehörten die Leitung der Rechtsabteilung, die Wahrnehmung der allgemeinen Rechtsangelegenheiten, natürlich auch die Anwendung des Schriftleitergesetzes im Einvernehmen mit dem Referat 1, der Verkehr mit den Berufsgerichten, die Vertretung des Leiters des RDP vor dem Pressegerichtshof, Einleitung und Verfolgung von Ermittlungsverfahren, Vertragsangelegenheiten und Schiedsgerichtssachen.
Referat 3: Verbandspresse:
In diesem Referat wurden die allgemeine Presseangelegenheiten erledigt, hier wurden Berufsliste und Berufskartei geführt, auch Stellenmarkt und Stellenvermittlung und die soziale Fürsorge für Schriftleiter wurden hier erledigt. Zum Arbeitsbereich dieses Referats gehörte weiterhin die Schriftleitung des Verbandsorgans des RDP, der Zeitschrift"Deutsche Press".
Referat 4: Reichspresseschule:
Der Zeitpunkt ihrer Gründung ist nicht aktenkundig, jedoch muss diese zwischen den Jahren 1933 und 1935 erfolgt sein. Ihre Aufgabe war die Schulung des Schriftleiternachwuchses, vor allem auch die politische Schulung des Nachwuchses im Sinne des Dritten Reiches.
Etwa ab 1940 ergab sich dann folgende Gliederung:
Referat A: Hauptgeschäftsführer
Referat B: Rechtsabteilung
Abteilungsleiter und Justitiar war ab Juni 1935 Landgerichtsrat Herbert Wawretzko.
Referat C: Berufsliste
Den Sparten der Berufsliste A (unbeschränkt zugelassene Schriftleiter), B (für bestimmte Fachgebiete zugelassen), C (Schriftleiter in Ausbildung) wurde im Verlauf des Krieges die Kriegssonderliste hinzugefügt. In sie wurden Wehrmachtsangehörige eingetragen, die bei Propagandakompanien und ähnlichen Einrichtungen tätig waren, ohne eine journalistische Ausbildung durchlaufen zu haben.
Referat D: Haushalts- und Personalwesen
Bis 1939 gehörte zu den Aufgaben des Haushalts- und Personalreferenten auch die Geschäftsführung der Reichspresseschule. Hier wurde auch die Umlagekarte geführt.
e) Die Landesverbände
Zur Aufgabe der Landesverbände gehörte es nicht nur, die Einhaltung des Schriftleitergesetzes in ihrem Bereich zu überwachen, sie hatten auch Eintragung und Umtragung in die verschiedenen Sparten der Berufsliste zu verfügen, Ablehnungen auszusprechen und die jeweilige Verfügung an die Hauptgeschäftsstelle zu melden.
Im Jahre 1935 gab es folgende Landesverbände:
1. Landesverband Baden (Leiter: Adolf Schmid, Karlsruhe)
2. Landesverband Bayern (Leiter: Dietrich Loder, München; Geschäftsführer: Dr. Oscar Held, München)
3. Landesverband Berlin (Leiter: Karoly Kampmann, Berlin; Geschäftsführer: Walter Steinberg, Berlin)
4. Landesverband Groß-Hamburg-Lübeck (Leiter: Hans Jacobi, Hamburg; Geschäftsführer: Dr. Oskar Schwalling, Hamburg)
5. Landesverband Kurmark (Leiter: Wilhelm Glöde, Frankfurt/Oder)
6. Landesverband Mecklenburg (Leiter: Friedrich Schmidt, Schwerin; Geschäftsführer: Walter Büsch, Schwerin)
7. Landesverband Mitteldeutschland (Leiter: Dr. Werner Lahne, Magdeburg; Geschäftsführer: Dr. Hubert Clages, Magdeburg)
8. Landesverband Mittelrhein (Leiter: Dr. Peter Winkelnkemper, Köln)
9. Landesverband Niederrhein (Leiter: Heinrich Fetkötter, Düsseldorf)
10. Landesverband Niedersachsen (Leiter: Wolfgang Thomas, Hannover; Geschäftsführender Leiter: Max A. Tönjes, Hannover)
11. Landesverband Ostpreußen (Leiter: Dr. Alfred Lau, Königsberg; Geschäftsführer: Gustav Gruber, Königsberg)
12. Landesverband Pfalz (Leiter: Emil Fr. Rasche, Neustadt an der Hardt; Geschäftsführer: Hermann Trutzel, Neustadt an der Hardt)
13. Landesverband Pommern (Leiter: Paul Simon, Stettin; Geschäftsführer: Hermann Matschke, Stettin)
14. Landesverband Rhein-Main (Leiter: Franz H. Woweries, Frankfurt/Main; Geschäftsführer: Herr Langenheld, Frankfurt/Main)
15. Landesverband Sachsen (Leiter: Wilhelm Liske, Dresden; Geschäftsführer: Dr. Gertrud Hoffmann, Dresden)
16. Landesverband Schlesien (Leiter: Dr. Karl Freiherr von Gregory, Breslau; Geschäftsführer: Albert Runge, Breslau)
17. Landesverband Schleswig-Holstein (Leiter: Willi Ehlers, Itzehoe; Schriftführer: Dr. Wilhelm Hahn, Kiel)
18. Landesverband Westfalen (Leiter: Eberhard Graf von Schwerin, Essen)
19. Landesverband Württemberg (Leiter: Karl Overdyck, Stuttgart).
Mit Wirkung vom 1. Januar 1945 wurden die Landesverbände Mittelrhein, Rhein-Main und Baden-Westmark an den damaligen Sitz der Hauptgeschäftsstelle in Ingolstadt verlegt und mit ihr vereinigt, so dass vereinzelte Schriftgutreste dieser Landesverbände im Bestand vorliegen.
f)"Deutsche Press"
Der Reichsverband der Deutschen Presse gab für seine Mitglieder die Zeitschrift"Deutsche Press" heraus, in der über berufliche Fragen, Politik und Wirtschaft, vor allem aber über Verbandsangelegenheiten berichtet wurde. Sie erschien anfangs wöchentlich und wurde den Mitgliedern bis zum Jahre 1938 kostenlos zugestellt. Ihr Bezug war"berufsständische Pflich". (6)
Ab 1. April 1938 ging das Verbandsorgan mit allen Verlagsrechten an den Zentralverlag der NSDAP, Franz Eher Nachf. über, die sie schon gedruckt hatte. Nunmehr wurde die Schriftleitung"im Einvernehmen mit dem Leiter des RD" vom Verlag bestellt.
Anmerkungen:
(1) Wilhelm Weiss (31. März 1892 - 15. Juli 1945) war bis zur Machtergreifung vielfach wegen Vergehen gegen das Gesetz zum Schutz der Republik verurteilt worden (vgl. Hale: Presse in der Zwangsjacke, S. 46).
(2) Vgl. Karl Schoof: Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933. Ein Beitrag zur Erforschung des NS-Pressewesens, Dissertation Wien 1968.
(3) Unterlagen über die Ernennung der Beisitzer in den Akten der Personalabteilung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (R 55/ 185 ff). Siehe auch R 3001 (alt R 22/ 1505).
(4) Zur Ernennung von Ihde vgl. R 55/ 193.
(5) Vgl. Rundschreiben Nr. 15 in: R 103/ 1.
(6) Im Bundesarchiv sind in den Amtsdrucksachen nur ganz vereinzelte Ausgaben vorhanden.
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