Hauptamt für Beamte/ Reichsbund der Deutschen Beamten e.V.
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Hauptamt für Beamte/ Reichsbund der Deutschen Beamten e.V.
Geschichte des Bestandsbildners
Der Reichsbund der Deutschen Beamten (RDB) war eine berufsständische, 1933 gegründete Vereinigung. Er fasste die „...Mitglieder der bisherigen zahlreichen Beamtenvereinigungen und der Fachschaften der Beamtenabteilung der Reichsleitung der NSDAP sowie der bisher nicht organisierten Beamten zu einer einzigen, dem Staatswohl dienenden Beamtenorganisatio" zusammen (1).
Die vormalige Vertretung der Beamten, der Deutsche Beamtenbund, wurde 1933 aufgelöst. Zu den Aufgaben des RDB gehörten die Erziehung und Schulung der Beamten im Sinne des Nationalsozialismus, also die Durchdringung der Beamtenschaft mit nationalsozialistischem Gedankengut und damit die Unterstützung der politischen Maßnahmen des nationalsozialistischen Staates sowie die Ausübung von Fürsorgemaßnahmen.
Die territoriale Zuständigkeit des Bundes entsprach der Gliederung der NSDAP, d.h. der Einteilung in Gau-, Kreis- und Ortsbereiche. So deckte sich der Arbeitsbereich einer Gauwaltung des RDB mit einem Gau innerhalb der NSDAP (2). Dienstsitz des RDB mit seinen vier Hauptabteilungen war Berlin (3).
Hauptabteilung I - Organisation und Propaganda
A. Organisationsabteilung
B. Propagandaabteilung
C. Abteilung für weibliche Beamte
Hauptabteilung II - Bundesschatzamt
A.Abteilung Haushalt der Gliederungen, Hausverwaltung
B.Abteilung Buchhaltung und Kasse
C.Revisionsabteilung
D.Abteilung Statistik
Hauptabteilung III - Beamtenpolitik und Beamtenrecht
A.Abteilung Beamtenpolitik
B.Abteilung Beamtenrecht
C.Abteilung Besoldung
D.Abteilung Erziehung und Unterricht
Hauptabteilung IV - Wirtschafts- und Sozialpolitik
A.Wirtschaftspolitische Abteilung
B.Sozialabteilung
Als Einheitsorganisation der Beamten war der RDB dem Hauptamt für Beamte (der Dienstsitz war in München) der NSDAP zugeordnet. Dieses wiederum fungierte als selbstständiges Hauptamt innerhalb der Reichsleitung der NSDAP. In seinem Aufgabenbereich lagen u.a. die Mitwirkung bei der Beamtengesetzgebung, die politische Begutachtung von Beamten vor ihrer Einstellung, bei Beförderungen und bei Versetzungen in höhere Dienstposten.
Der Leiter des Hauptamtes für Beamte, Hermann Neef (1904 - 1950) (4), war in Personalunion der Reichswalter des RDB. Dieses Hauptamt umfasste alle Mitglieder der NSDAP, die beruflicherseits als öffentlich-rechtliche Beamte tätig waren. Die Stellenbesetzung erfolgte ebenfalls durch das Hauptamt. In finanziellen Belangen unterstand der RDB der Aufsicht des Reichschatzmeisters der NSDAP.
Der Reichsbund bzw. das Hauptamt für Beamte fasste seine Mitglieder unter fachlichem Gesichtspunkt nach der Behördenzugehörigkeit in 14 Fachschaften zusammen (5). Die weitere Untergliederung stellten die Fachschaftsgruppen dar.
Fachschaft 1
Reichsbahnbeamte einschl. Reichsbahnverwaltung im Reichsverkehrsministerium, Reichsautobahnen
Fachschaft 2
Reichspostbeamte einschl. Beamte des Reichspostministeriums, Reichsdruckereibeamte
Fachschaft 3
Reichssteuerbeamte einschl. Beamte der Reichsbauämter, Reichsfinanzministerium
Fachschaft 4
Reichszollbeamte, Reichsmonopolverwaltung
Fachschaft 5
Wehrmachtbeamte
Fachschaft 6
Beamte der öffentlichen Banken (Reichsbank, Staatsbanken, Landesbanken)
Fachschaft 7
Reichsverwaltungsbeamte; umfasste die Beamten folgender Behörden:
Präsidialkanzlei und Reichskanzlei, Auswärtiges Amt, Reichs- und Preußisches Ministerium des Innern, Reichsgesundheitsamt, Reichsarchiv, Reichsarbeitsministerium, Reichsverkehrsministerium (ohne Reichsbahnverwaltung), Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Reichsamt für Landesaufnahme, Reichsstelle für Raumordnung, Reichsarbeitsdienst, sofern sie Beamte waren.
Fachschaft 8
Beamte der Körperschaften des öffentlichen Rechts des Reichs. Reichsversicherungsamt, Reichsknappschaft und Bezirksknappschaften, Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern, Reichsnährstand, Reichserbhofgericht, Deutsches Museum München, Deutsche Bücherei, Leipzig.
Fachschaft 9
Polizeibeamte, wurden im Kameradschaftsbund Deutscher Polizeibeamten erfasst.
Fachschaft 10
Reichsjustizbeamte einschl. der Beamten des Reichsjustizministeriums
Fachschaft 11
Forstbeamte
Fachschaft 12
Länderbeamte
Fachschaft 13
Gemeindebeamte, Deutscher Gemeindetag, Kommunale Heil- und Pflegeanstalten
Fachschaft 14
Beamte der sonstigen Körperschaften, Kirchenbeamte, Anwaltskammern
Während des Krieges verfügte der Reichsleiter der NSDAP, Martin Bormann, für das Hauptamt für Beamte und den Beamtenbund die Stillegung (6)
1949 wurde der Deutsche Beamtenbund aus verschiedenen regionalen Vereinigungen in der Bundesrepublik neu gegründet. Da das Berufsbeamtentum für das Gebiet der DDR abgeschafft wurde, existierte dort keine Nachfolgevereinigung.
(1) Satzung des Reichsbundes der Deutschen Beamten § 1 (ca. 1937) NSD 58/3
(2) Organisationsbuch der NSDAP. Herausgeber: Der Reichsorganisationsleiter der NSDAP. 7. Aufl.1943. Zentralverlag der NSDAP., Franz Eher Nachf. München
(3) Almanach der Deutschen Beamten. Hrsg. vom Reichsbund der Deutschen Beamten. Berlin 1934. 1. Aufl. S. 89
(4) Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2007, S. 430. Siehe auch Überlieferungsverweise: Akten zu Hermann Neef im BArch (Sammlung Berlin Document Center)
(5) Das Mitgliedschaftswesen im Reichsbund der Deutschen Beamten (RDB) e. V. 3. Aufl. 1941. Anm.: Die zugeordneten Behörden sind nur auszugsweise aufgeführt.
(6) Vergl. Verfügung vom 27. Jan. 1943. In BArch R 43-II/663 S. 36 und Anordnung A 8/ 43. In: BArch NS 6/822 S. 29
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