SS-Personalhauptamt
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SS-Personalhauptamt
Geschichte des Bestandsbildners
Die Entwicklung der für die Personalverwaltung innerhalb der Reichsführung der SS zuständigen Organisationseinheiten ist eng mit dem allgemeinen Anwachsen und institutionellen Ausbau des bürokratischen Apparates der SS seit der Ernennung Heinrich Himmlers zum Reichsführer SS Anfang 1929 verknüpft. Bereits die für 1931 nachzuweisende Gliederung der Reichsführung SS führte die Abteilung bzw. Referate II a - Personalabteilung, Stellenbesetzung - und II b - Stärkenachweise - auf, die auch in das 1932 entstandene SS-Amt übernommen wurden. Unter wechselnden Bezeichnungen - z.B. (Abt.) II, II (P), (Abt.) P I, P II sowie mit den Untergliederungen P 1 und P 2 bzw. II P 1 und II P 2 - ist diese Organisationseinheit des SS-Amtes nachweisbar, bis mit der Umwandlung des SS-Amtes in das SS-Hauptamt Anfang 1935 die Bezeichnung"SS-Personalam" eingeführt wurde. Da das SS-Personalamt dem Chef des SS-Hauptamtes unterstand und bis zu den einschneidenden Umgliederungen des SS-Hauptamtes in den Kriegsjahren als Organisationseinheit des SS-Hauptamtes bestehen blieb, sind dessen Überlieferungsreste Teile des Bundesarchiv-Bestandes NS 31 (SS-Hauptamt).
Neben der dem SS-Amt eingegliederten Personalabteilung entwickelte sich ab Frühjahr 1934 ein direkt dem Reichsführer SS zugeordnetes"Personalrefera" - zunächst mitunter auch als"Personalabteilung (II" bezeichnet-, das von einem - unter dieser Bezeichnung ab Dezember 1934 nachweisbaren -"Personalreferenten beim Reichsführer-S" geleitet wurde. Diese Dienststelle, die im Gegensatz zu dem im SS-Hauptamt verbliebenen"SS-Personalam" als eigentlicher Vorläufer der SS-Personalkanzlei und damit des SS-Personalhauptamtes anzusehen ist, war zunächst Teil des"Stabes Reichsführer-S", also jener eigenen Geschäftsstelle des Reichsführers-SS, die sich Himmler - neben den verschiedenen Hauptämtern und Ämtern der Reichsführung -"zur Lenkung des Apparates und zur Aufsicht über ihm direkt unterstellte Institutionen und außerhalb der Ämter verbleibende Aufgaben [...] geschaffen hatt", und für die - nachweislich mit Befehl vom 9.2.1934 - die Dienstbezeichnung"Der Reichsführer-S" festgelegt war.
Etwa gleichzeitig mit der Einführung der Bezeichnung"SS-Personalam" im SS-Hauptamt vollzog sich im Januar 1935 die Umbenennung des"Personalreferate" im Stab des Reichsführers-SS - im Briefkopf häufig als"Der Reichsführer SS - P.St. 2 oder I" firmierend - in"Der Reichsführer SS - SS-Personalkanzle". Es folgte damit eine deutliche institutionelle Trennung von dem SS-Personalamt im SS-Hauptamt, nach dem bis dahin von den entsprechenden Organisationseinheiten - II, II (P), II P 1 ff. - verfasste Schreiben, Erlasse, Anordnungen und dergleichen sowohl unter der Behördenfirma"Der Reichsführer SS - Der Chef des SS-Amte" als auch direkt mit dem eine unmittelbare Unterstellung kennzeichnenden Briefkopf"Der Reichsführer S" herausgegangen waren. Die Dienstbezeichnung des Leiters der SS-Personalkanzlei lautete allerdings noch bis zum Spätherbst 1936 unverändert"Der Personalreferent beim Reichsführer S", ehe es dann"Der Chef der SS-Personalkanzle" hieß. Dieser blieb stets dem Reichsführer-SS unmittelbar unterstellt.
Die SS-Personalkanzlei wurde also nicht Teil des 1936 aus der Chefadjutantur des"alte" Stabes Reichsführer-SS entstandenen - später zum Hauptamt erhobenen - Persönlichen Stabs Reichsführer-SS. Wenngleich Himmlers"Befehl über die Neuordnung der Befehlsverhältnisse in der Gesamt S" bei der Gliederung der Dienststelle"Der Reichsführer-S" die SS-Personalkanzlei nicht als eigene Dienststelle aufführte, die genaue Position der Personalkanzlei im Gesamtgefüge der Reichsführung zwischen 1936 und 1939, bis zur Erhebung zum SS-Personalhauptamt, also noch nicht abschließend nachweisbar ist, so ist doch eine direkte Zuordnung zur"Reichsführung S", jedenfalls eine unmittelbare Unterstellung unter den Reichsführer-SS, als sicher anzunehmen.
Es entsprach Himmlers Führungsprinzip der Spaltung von Kompetenzen einerseits und der Verknüpfung institutionell aufgeteilter Kompetenzen durch Personalunionen andererseits, dass die Chefs einzelner Ämter des SS-Hauptamtes zugleich Funktionen in korrespondierenden Organisationseinheiten im Stab bzw. der Dienststelle des Reichsführers-SS wahrnahmen. Dies galt für das Gerichtsamt (III), für das Verwaltungsamt (IV) und das Sanitätsamt (V) im SS-Hauptamt, denen im Stab des Reichsführers-SS die Dienststellen des SS-Gerichts, des Verwaltungschefs-SS und Reichskassenwalters sowie des Reichsarztes-SS entsprachen. Dies galt auch für das SS-Personalamt im SS-Hauptamt und die SS-Personalkanzlei in der Dienststelle"Der Reichsführer-S": Chef beider Organisationseinheiten war Walter Schmitt - zuvor neben SS-Oberführer Aumeier, Chef der Abteilung II P, bereits in führender Position in der Personalabteilung des SS-Amtes tätig - der vom SS-Sturmführer (20. April 1933) in rascher Folge die Leiter der SS-Ränge erklomm und bereits am 30. Januar 1937 zum SS-Gruppenführer befördert wurde.
Als Chef der Personalkanzlei unterstand Schmitt Himmler unmittelbar und war Vorgesetzter sowohl des von ihm selbst geleiteten SS-Personalamtes als auch der Personalämter der übrigen beiden damals bestehenden Hauptämter der Reichsführung SS, des Rasse-und Siedlungshauptamtes und des SD-Hauptamtes. Mit Befehl des Reichsführers-SS vom 1. Juni 1939 wurde die SS-Personalkanzlei zum SS-Personalhauptamt erhoben, das bis Kriegsende Bestand hatte.
Als Chef des SS-Personalhauptamtes fungierte der am 20. April 1942 noch zum SS-Obergruppenführer beförderte Schmitt bis Oktober 1942. Sein Nachfolger wurde SS-Brigadeführer Maximilian von Herff, der als ehemaliger Darmstädter Regimentskamerad des Chefs des Persönlichen Stabs Reichsführer-SS, Karl Wolff, von diesem in die SS geholt worden war. Herff zeichnete bereits im August 1942 in Schmitts Vertretung, wurde dann im November 1942 mit der Führung der Geschäfte des Hauptamtschefs beauftragt und ist im Dezember 1942 dann auch formal als Chef des SS-Personalhauptamtes nachzuweisen. Er wurde am 20. April 1944 zum SS-Obergruppenführer befördert und leitete das SS-Personalhauptamt bis Kriegsende. Über die Gründe der Ablösung Schmitts, dessen Dienststelle in den Dienstalterslisten der SS 1943/44 als Persönlicher Stab Reichsführer-SS bezeichnet wird, geben die vorhandenen Unterlagen keine Auskunft.
Der Dienstsitz der SS-Personalkanzlei bzw. des SS-Personalhauptamtes befand sich bis Ende Oktober 1942 in der Berliner Prinz-Albrecht-Straße 9, dem ehemaligen Hotel Vier Jahreszeiten, das 1934 Sitz des SS-Hauptamtes und des (später: Persönlichen) Stabes Reichsführer-SS wurde und neben dem Geheimen Staatspolizeiamt (ab 1939: Reichssicherheitshauptamt, Amt IV) mit dem Sitz in der Prinz-Albrecht-Straße 8 lag. Nach Oktober 1942 verlegte das SS-Personalhauptamt seinen Dienstsitz in die Wilmersdorfer Straße 98/99 in Berlin-Charlottenburg. Gegen Kriegsende wurden einige Organisationseinheiten nach Ausweichstellen in Radlow bei Berlin, Müncheberg, Storkow/Burg sowie in Gera und Umgebung (Sanatorium Tannenfeld) und Weimar verlegt.
Das Verhältnis des sich als maßgebliche Instanz für die Personalangelegenheiten sämtlicher SS-Führer und für die Stellenbesetzung der Allgemeinen SS verstehenden SS-Personalhauptamtes zu den Personalämtern und den Personalabteilungen der anderen Hauptämter des Reichsführers-SS wurde von Himmler in den Ausführungsbestimmungen zu seinem SS-Befehl vom 1. Juni 1939 über die Aufstellung von Hauptämtern ebenso präzise wie einengend umschrieben. Danach unterstanden die Personalämter bzw. Personalabteilungen der Hauptämter der SS formal den jeweiligen Hauptamtschefs, diesen war lediglich"enge Zusammenarbeit mit dem SS-Personalhauptam" aufgegeben. Die Beförderungen bis zum Hauptsturmführer (ausschließlich der aus den SS-Junker-Schulen hervorgegangenen Führer) sowie die Besetzung der Etatstellen bis einschließlich Führer von Sturmbannen, auch in den Stäben bis zum Dienstgrad eines Sturmbannführers, gehörten - mit Ausnahme der vom Reichsführer-SS unmittelbar getroffen Bestimmungen - zu den Befugnissen der Hauptamtschefs der Hauptämter.
Die Bearbeitung der Beförderungspapiere der von den Hauptämtern zu befördernden Führer oblag den Personalämtern. Diese hatten die Papiere mit den Stellungnahmen der Hauptamtschefs dem SS-Personalhauptamt einzureichen; die Beförderungsurkunden erstellte das SS-Personalhauptamt. Die Besetzung der Etatstellen war dem SS-Personalhauptamt von Fall zu Fall mitzuteilen; eine Sonderregelung gab es aus Geheimhaltungsgründen mit dem SD-Hauptamt, das im Herbst 1939 im neu errichteten Reichssicherheitshauptamt aufging. Die Bestätigung der Führer in ihren Dienststellungen war nur vom SS-Personalhauptamt auszufertigen. Es folgten Regelungen über den gesamten Schriftverkehr aller Dienststellen; er sollte über die zuständigen Hauptämter gehen, die dafür zu sorgen hatten, dass die Personalvorgänge mit den Stellungnahmen der Hauptamtschefs kurzfristig an das SS-Personalhauptamt weitergegeben wurden, sofern die Angelegenheit nicht in eigener Zuständigkeit im Hauptamt selbst erledigt werden konnte.
Schließlich war dem Chef des SS-Personalhauptamtes aufgegeben, die Chefs der übrigen Hauptämter bei Vorgängen aus deren Bereichen zu unterrichten. Diese die Machtbefugnisse des Chefs des SS-Personalhauptamts deutlich einengenden Bestimmungen wurden im Laufe des Krieges weitgehend zugunsten des Chefs des SS-Personalhauptamtes modifiziert.
Mit Befehl vom 9. Dezember 1942 räumte Himmler unter Aufhebung aller entgegenstehenden Anordnungen aus den Ausführungsbestimmungen vom 1. Juni 1939"für die Kriegsdaue" dem SS-Personalhauptamt"im Rahmen von dessen Aufgaben für die Gesamt-S" die alleinige Zuständigkeit ein für
a) alle Beförderungen und Ernennungen von Führerdienstgraden,
b) alle Versetzungen (Versetzungskommandos) von SS-Führern,
c) Bestätigungen aller Stellenbesetzungen von Führerplanstellen.
Ebenfalls"auf Dauer des Kriege" wurde der Chef des SS-Personalhauptamtes ermächtigt, bei den Stellenbesetzungen kriegsnotwendige Erleichterungen zu gewähren. Schließlich verbat sich Himmler unmittelbare Vorlagen von Beförderungs-, Ernennungs, Versetzungs- und Besetzungsanträgen und verwies auf den alleinigen Dienstweg über das SS-Personalhauptamt.
Am 1. Oktober 1944 erteilte Himmler dann im Zuge einer"straffen Zusammenfassung auf dem Gebiete der Personalpoliti" dem Chef des SS-Personalhauptamts innerhalb des fachlichen Arbeitsbereichs des SS-Personalhauptamts"unmittelbares Weisungsrecht an alle Chefs der Personalämter, Personalabteilungen, Personalsachbearbeiter und II a" Dieses Weisungsrecht umfasste
a)"die einheitliche Leitung und Ausrichtung in allen grundsätzlichen Fragen der personalpolitischen Lenkung des Führerkorps,
b) die Bearbeitung der Fragen der Beförderungen und Ernennungen innerhalb der Gesamtbreite der SS,
c) die fachliche Führung, Ausbildung und Ausrichtung der gesamten Personalsachbearbeite".
Für den Bereich der Stellenbesetzung kündigte Himmler eine endgültige Regelung nach Kriegsende an und schloss mit dem Wunsch, dass"dieses Weisungsrecht des Chefs des SS-Personalhauptamtes von allen beteiligten Hauptamtschefs, Höheren SS- und Polizeiführern nicht nur dienstlich unterstützt, sondern darüber hinaus zur Grundlage einer engen Zusammenarbeit zwischen dem SS-Personalhauptamt und allen Personalfragen bearbeitenden Stellen gemach" werde.
Eine letzte bedeutende Kompetenzerweiterung erfuhr das SS-Personalhauptamt noch in den letzten Kriegsmonaten mit Befehl des Reichsführers-SS vom 10. Februar 1945. Nach Bestätigung der Verantwortlichkeit des Chefs des SS-Personalhauptamtes für"eine einheitliche Personalsteuerung und die Lenkung aller Führer in der gesamten Schutzstaffe" befahl Himmler die Eingliederung der Abteilungen II a in den Amtsgruppen B und D (Sanitätsführer) des SS-Führungshauptamtes in das SS-Personalhauptamt und die Vereinigung mit dem Amt II W des SS-Personalhauptamtes zu einem neu zu bildenden"Personalamt der Waffen-SS im SS-Personalhauptam". Die Personalbearbeitung der Führer und Nachwuchsführer des Generalstabsdienstes sollte nun ebenfalls durch das SS-Personalhauptamt erfolgen, womit dessen Chef dem Reichsführer-SS für die gesamte Führerbearbeitung in der Waffen-SS verantwortlich wurde.
Weiter gliederte man das Amt XI"Führernachwuch" beim SS-Führungshauptamt unter Umwandlung in ein"Amt für Führernachwuchs und Schule" in das SS-Personalhauptamt ein. In diesem neuen Amt sollte"der gesamte Führernachwuchs von der Erfassung bis zum Abschluss der Schulen und Lehrgänge bearbeitet und planmäßig gelenkt werde". Die organisatorische Umsetzung dieser mit Wirkung vom 20. Februar 1945 in Kraft zu tretenden Maßnahmen erläuterte der Stabsbefehl Nr. 3/45 des Hauptamtschefs des SS-Personalhauptamtes vom 28. Februar 1945.
Wenn es auch angesichts der katastrophalen militärischen Entwicklungen sicher erscheint, dass die neuen organisatorischen Verhältnisse ohne praktische Auswirkung blieben und die nun vorgesehene Gliederung des SS-Personalhauptamtes kaum tatsächlich realisiert wurde, so verdanken wir dem Stabsbefehl den einzigen ermittelten, wenn auch sicher nur partiell realisierten Organisations- bzw. Geschäftsverteilungsplan des SS-Personalhauptamtes, der zwar im wesentlichen die neuen Erweiterungen zu berücksichtigen hatte, aber auch die bis dahin geltenden Organisationsverhältnisse in gewissem Maße widerspiegelt.
Die SS-Personalkanzlei gliederte sich, wie aus den Geschäftszeichen der Befehlssammlungen im Bundesarchiv und SS-Führerpersonalakten des ehemaligen Berlin Document Center zu rekonstruieren ist, in den Jahren 1936 bis 1939 in folgende Abteilungen:
P 1 Erziehung und Bildung
P 2 Führerschulen
P 3 Verfügungstruppe (V.T.) und Totenkopfverbände (T.V.)
P 4 Kanzlei
P 5 Stabspersonalien
P 6 Dienstaltersliste
P 7 Stellenbesetzung
P 8 Beförderungen
P 9 Adrema (Adressenverwaltung)
P 10 Statistik
P 11 Führerpersonalien
sowie ein angegliedertes Referat"Ausweis".
Nach der Erhebung der SS-Personalkanzlei zum SS-Personalhauptamt lassen sich ab Sommer 1939 tiefer gestaffelte Ämter, Hauptabteilungen, Abteilungen oder Referate ausmachen. So erscheint bereits am 1.6.1939 der Briefkopf"Der Reichsführer SS, SS-Personalhauptamt, Amt Führerpersonalien, Abteilung I A ". Zwischen 1940 und etwa 1943 lassen sich eine Zentralkanzlei, eine Verwaltung und drei Ämter (I, II, III) nachweisen.
Insgesamt lässt sich aufgrund verschiedener Personalunterlagen folgende Gliederung in Abteilungen rekonstruieren:
I A 1 Personalakten (mit Zentralregistratur) Stellenbesetzung
I A 2 Beförderungen
I A 3 Stabspersonalien
I B 1 Statistik
I B 2 Dienstaltersliste
I B 3 Anschriften
I/ FSch Führerschulen
I/ O Auszeichnungen
II 1 Junkerschulen
II 2 Polizeinachwuchs
II 3 Stellenbesetzung
III Erziehung und Bildung
III A Inspektion der Junkerschulen
ZK Zentralkanzlei
V Verwaltung
Diese Organisationseinteilung wurde im Laufe der Jahre 1942 bis 1944 immer wieder erweitert und ergänzt. 1943 ist ein Amt II W, eine Hauptabteilung II W 1 und eine Hauptabteilung II W 2 mit mindestens 3 Abteilungen nachzuweisen, die sich mit der Bearbeitung der Führerpersonalien der Waffen-SS befassten; für eine Hauptabteilung II 7 lässt sich in den Aktenresten für einen gewissen Zeitraum (1943-1945) die"SS-mäßig" Personalbearbeitung für die im Reichssicherheitshauptamt und dessen Geschäftsbereich eingesetzten SS-Führer nachweisen.
Der mit Stabsbefehl Nr. 3/45 vom 28. Februar 1945 vorgesehene Organisationsplan sah - vorbehaltlich der nicht mehr nachweisbaren Genehmigung durch den Reichsführer-SS - folgende Gliederung und Besetzung vor:
1. Chef des SS-Personalhauptamtes: SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS von Herff
Direkt unterstellt:
Persönliches Büro:
Verbindungsführer zur Wehrmacht: SS-Obersturmbannführer Ohrtmann
Persönlicher Adjutant: SS-Obersturmbannführer Linnemayer
Führer der Verwaltung (IV a): SS-Hauptsturmführer Heinrich
Truppenarzt (IV b): SS-Sturmbannführer Dr. Hana
2. Amtsgruppe A
Amtsgruppenchef: vorl. unbesetzt
Amt I (Zentralamt): Amtschef: SS-Obersturmbannführer Franke-Gricksch
Amt II (Führernachwuchs- und Schulen) Amtschef: SS-Brigadeführer Dörffler-Schuband
Amt III (Disziplinar- und Ehrenangelegenheiten): wird während des Krieges nicht aufgestellt; Bearbeitung vorläufig durch Amt I
Amtsgruppe B:
(Personalamt Allgemeine SS)
Amtsgruppenchef: vorläufig unbesetzt
Amt IV: SS-Standartenführer Becker
Amt V: z. Zt. nicht aufgestellt
Amtsgruppe C:
(Personalamt Waffen-SS)
Amtsgruppenchef: SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Dr. Katz
Chefgruppe: SS-Obersturmbannführer Kron
Amt VI: Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragte Führer noch nicht bestimmt
Amt VII: Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragte Führer noch nicht bestimmt
Amtsgruppe D:
(als Amtsgruppe"Polize" geplant)
Amtsgruppenchef sowie Chefs der Ämter VIII u. IX:
z.Zt. nicht besetzt. Die Aufgaben werden vorläufig durch die dem Hauptamts-Chef direkt unterstehenden Hauptabteilungen"Sicherheitspolizei und Ordnungspolize" des SS-Personalhauptamtes erledigt.
Es ist bezeichnend, dass der gleiche Stabsbefehl die Verlegung großer Teile des SS-Personalhauptamtes nach Gera und Weimar bestimmte; lediglich der Hauptamtschef mit Führungsstab sowie der Amtschef des Amts I (Zentralamt) mit Arbeitsstab blieben in Berlin. Die militärische Entwicklung sowie der nahe Zusammenbruch des NS-Regimes verhinderten mit Sicherheit, dass das SS-Personalhauptamt jemals in der auf dem Papier festgelegten Form funktionieren konnte.
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