Hauptamt für Kommunalpolitik

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Hauptamt für Kommunalpolitik 
Geschichte des Bestandsbildners Die Zusammenarbeit mit den höheren Staats- und Parteistellen oblag in erster Linie dem Hauptamt. Für Eingaben, Beschwerden, Anregungen und Bittgesuche waren vor allem die Gau- und Kreisämter zuständig; über Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung konnte vom Hauptamt mitentschieden werden. 
Hauptamt für Kommunalpolitik 

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