Hauptamt für Kommunalpolitik
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Hauptamt für Kommunalpolitik
Geschichte des Bestandsbildners
Die Zusammenarbeit mit den höheren Staats- und Parteistellen oblag in erster Linie dem Hauptamt.
Für Eingaben, Beschwerden, Anregungen und Bittgesuche waren vor allem die Gau- und Kreisämter zuständig; über Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung konnte vom Hauptamt mitentschieden werden.
Hauptamt für Kommunalpolitik