Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums
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Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums
Geschichte des Bestandsbildners
Die Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutz des NS-Schrifttums (PPK) wurde durch Verfügung des Stellvertreters des Führers am 16. April 1934 errichtet. Sie hatte unter dem Vorsitz des Chefs der Kanzlei des Führers der NSDAP die publizistische Tätigkeit aller Dienststellen der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände zusammenzufassen und die Veröffentlichungen durch entsprechende Begutachtung nach politischen und weltanschaulichen Gesichtspunkten vor Missbrauch oder Verfälschung zu schützen. Mit der Verleihung des"Unbedenklichkeitsvermerke" entschied die PPK über die Aufnahme von Druckschriften in die NS-Bibliographie, damit über die Zugehörigkeit zum NS-Schrifttum. (1)
Der PPK angeschlossen war die NS-Bibliographie. Sie bestand aus den Arbeitsbereichen der PPK entsprechend aus vier Teilen: dem Buch-, Zeitschriften-, Zeitungs- und Redenteil. (2)
Anmerkungen:
(1) Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände. Boppard 1977, S. 363.
(2) Vgl. Organisationshandbuch der NSDAP, 1940, S. 337 ff.
Abkürzungen:
Bd Band
BDM Bund Deutscher Mädel
DBFU Der Beauftragte des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP
HJ Hitlerjugend
KdF Kraft durch Freude
NSKK Nationalsozialistisches Kraftfahrerkorps
PPK Parteiamtliche Prüfungskommission
SD Sicherheitsdienst
TH Technische Hochschule
uk unabkömmlich
Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums