Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums

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Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums 
Geschichte des Bestandsbildners Die Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutz des NS-Schrifttums (PPK) wurde durch Verfügung des Stellvertreters des Führers am 16. April 1934 errichtet. Sie hatte unter dem Vorsitz des Chefs der Kanzlei des Führers der NSDAP die publizistische Tätigkeit aller Dienststellen der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände zusammenzufassen und die Veröffentlichungen durch entsprechende Begutachtung nach politischen und weltanschaulichen Gesichtspunkten vor Missbrauch oder Verfälschung zu schützen. Mit der Verleihung des"Unbedenklichkeitsvermerke" entschied die PPK über die Aufnahme von Druckschriften in die NS-Bibliographie, damit über die Zugehörigkeit zum NS-Schrifttum. (1) Der PPK angeschlossen war die NS-Bibliographie. Sie bestand aus den Arbeitsbereichen der PPK entsprechend aus vier Teilen: dem Buch-, Zeitschriften-, Zeitungs- und Redenteil. (2) Anmerkungen: (1) Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände. Boppard 1977, S. 363. (2) Vgl. Organisationshandbuch der NSDAP, 1940, S. 337 ff. Abkürzungen: Bd Band BDM Bund Deutscher Mädel DBFU Der Beauftragte des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP HJ Hitlerjugend KdF Kraft durch Freude NSKK Nationalsozialistisches Kraftfahrerkorps PPK Parteiamtliche Prüfungskommission SD Sicherheitsdienst TH Technische Hochschule uk unabkömmlich 
Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums 

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