. . "Übernahme von Personen, die gemäß § 42 b StGB, in Heil- und Pflegeanstalten untergebracht sind, durch die Polizei."@deu . "Übernahme von Personen, die gemäß § 42 b StGB, in Heil- und Pflegeanstalten untergebracht sind, durch die Polizei."@deu . .