. . "Polizeiliches Einschreiten zur Bekämpfung der Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsbestimmungen, Personen die sich schwerer Wirtschaftsvergehen schuldig machen, sind als Volks- und Staatsfeinde zu betrachten und mit Schutzhaft zu bestrafen. Übersteigt die Schutzhaft die Dauer von 21 Tagen, muß Schutzhaftantrag gestellt werden."@deu . "Polizeiliches Einschreiten zur Bekämpfung der Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsbestimmungen, Personen die sich schwerer Wirtschaftsvergehen schuldig machen, sind als Volks- und Staatsfeinde zu betrachten und mit Schutzhaft zu bestrafen. Übersteigt die Schutzhaft die Dauer von 21 Tagen, muß Schutzhaftantrag gestellt werden."@deu . .