Opferfürsorge-Akten Wien (Rentenakten)

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Opferfürsorge-Akten Wien (Rentenakten) 
Die Opferfürsorgeakten nach dem Opferfürsorgegesetz (vgl. BGBl Nr. 183/1947) sind Antragsakten von Opfern des Nationalsozialismus. Sie sind – da sie zum Teil noch verwendet werden – bis 2012 zur Gänze in der zuständigen Magistratsabteilung (zuletzt Magistratsabteilung 40) aufbewahrt worden. Als Opfer im im Sinne des Opferfürsorgegesetzes 1947 gelten Personen (nur österreichische Staatsbürger), die in der Zeit von 6.3.1933–9.5.1945 in Folge ihres Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich oder durch Eingriffe des NS-Regimes verfolgt wurden und dabei bestimmte Schädigungen erlitten haben (Tod, schwere Gesundheitsschädigung, Haft von mindestens drei Monaten, Berufs- und Ausbildungsschäden, Emigration, Leben im Verborgenen, Tragen des Judensterns). Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Opferfürsorgegesetz erhalten die Opfer und ihre Hinterbliebenen einen Opferausweis oder eine Amtsbescheinigung sowie weitere Leistungen (Entschädigungen, Renten, Sterbegeld, Heilfürsorge). 
Opferfürsorge-Akten Wien (Rentenakten) 

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