. . "Abgeltungsfonds"@deu . "Der 1961 errichtete Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten von NS-Verfolgten (Abgeltungsfonds) (vgl. BGBl Nr. 100/1961) gewährte Zuwendungen an Personen, die zwischen dem 13.3.1938 und dem 8.5.1945 wegen ihrer rassischen Abstammung oder Religion oder im Zuge anderer nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen bestimmte Vermögensverluste erlitten hatten bzw. zur Entrichtung diskriminierender Abgaben gezwungen worden waren. Anmeldungen an diesen Fonds waren bis 31.8.1962 möglich. Nach Aufzehrung seiner Mittel wurde der Fonds mit Verfügung des Bundesministeriums für Finanzen v. 25.9.1974 aufgelöst. Der Abgeltungsfonds entschädigte Verluste von Bankkonten, Bargeld, Wertpapieren, Hypotheken sowie Zahlungen aufgrund diskriminierender Steuern (Judenvermögensabgabe (vgl. RGBl I 1938, S. 1638ff), Reichsfluchtsteuer (vgl. RGBl I 1931, S. 699ff))."@deu . "Abgeltungsfonds"@deu . .