Abteilung 35 des Bundesministeriums (zuständig für die öffentliche Verwaltung von entzogenem Vermögen). Verschiedene Abteilungen, die für die Bestellung der öffentlichen Verwalter, die Kontrolle der öffentlichen Verwalter, die Angelegenheiten der durch Gesetz oder Verwaltungsakt entzogenen Vermögenschaften, die Angelegenheiten der durch Privatrechtsgeschäfte entzogenen Vermögenschaften, die Angelegenheiten des Deutschen Eigentums zuständig waren, wurden schließlich 1951 unter dem Namen Abteilung 35 zusammengelegt. Dazu kam ab 1965 die Abteilung 17 b (Durchführung des Verwaltergesetztes und Angelegenheit der durch Art. 22 Staatsvertrag betroffenen Vermögenschaften).
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Abteilung 35 des Bundesministeriums (zuständig für die öffentliche Verwaltung von entzogenem Vermögen).
Verschiedene Abteilungen, die für die Bestellung der öffentlichen Verwalter, die Kontrolle der öffentlichen Verwalter, die Angelegenheiten der durch Gesetz oder Verwaltungsakt entzogenen Vermögenschaften, die Angelegenheiten der durch Privatrechtsgeschäfte entzogenen Vermögenschaften, die Angelegenheiten des Deutschen Eigentums zuständig waren, wurden schließlich 1951 unter dem Namen Abteilung 35 zusammengelegt. Dazu kam ab 1965 die Abteilung 17 b (Durchführung des Verwaltergesetztes und Angelegenheit der durch Art. 22 Staatsvertrag betroffenen Vermögenschaften).
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